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Außerplanmäßige Sitzung der Gemeindevertretung am 06.11.2024

Schulzendorf, den 08.11.2024

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

 

Digitalpakt

Mit Auszahlungsmitteilung der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) vom 21.10.2024 für die Maßnahme "DigitalPakt Schule 2019-2024" wurde bekannt gegeben, dass der Betrag in Höhe von 207.322,00 € mit Datum vom 24.10.2024 durch die ILB für die Gemeinde Schulzendorf angewiesen wurde. Es handelt sich um den gesamten Förderbetrag, der mit Zuwendungsbescheid vom 24.03.2022 innerhalb der Maßnahme "DigitalPakt Schule 2019-2024" genehmigt wurde. Die Auszahlung erfolgte unter Vorbehalt des Ergebnisses der Prüfung der Einhaltung der Vorgaben gemäß Nr. 3 der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden zur Auftragsvergabe oder zu Auftragsvergaben.

 

Wärmeplanung

Die Ausschreibung über die Kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen und der Auftrag wurde an die EWE Netz GmbH vergeben. Die Wärmeplanung wird zu 100 % von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

 

Ankauf Flurstücke 64 und 65 der Flur 4, Flächen des Sportplatzes und dahinter

Mit dem Beschluss BS/HA/05/2024 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Flächen hinter dem Sportplatz August-Bebel-Str. 70 zu erwerben. In der Sitzung am 25.09.2024 wurde der Kauf mit folgenden Auflagen belegt:

- Eine Besichtigung durch den Bauhof lässt keine Altlasten (Müll) erkennen

- Ein Abgleich mit dem Altlastenkataster die Flächen nicht als altlastenbelastet ausweist

- Wenn Wassermessstationen keine auffälligen Werte zeigen

- Wenn das Bodendenkmal der Nutzung nicht entgegensteht

Die Flächen wurden am 22.10.2024 durch den Bauhof und Frau Kruse begangen, hierbei konnten keine Altlasten festgestellt werden.

Ein Abgleich mit dem Altlastenkataster hat ergeben, dass das Flurstück 64 der Flur 4 als altlastenverdächtig registriert ist. Auf Nachfrage, ob dies bedeutet, dass hier ein Bodenaustauch oder sonstige Maßnahmen stattfinden müssen, konnte der Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Umwelt und Landwirtschaft, untere Abfallwirtschafts- / untere Bodenschutzbehörde keine Auskunft erteilen. Diese verwiesen an die Abteilung Technischer Umweltschutz. Von dort liegt noch keine Stellungnahme vor.

Das vorhandene Bodendenkmal steht keiner Aufforstung im Wege. 

Eine Wassermessstation oder Bodenwassermessstellen sind nach behördlicher Auskunft dort nicht vorhanden.

Eine Anfrage beim Landesamt für Umwelt wurde telefonisch beantwortet, dass hier keine Schadhaften Einbringungen vorhanden sind.

Sollte die Technische Abteilung des Umweltschutzes des Landkreises keine Bedenken sehen, steht dem Erwerb des Grundstückes nichts entgegenstehen.

 

Kündigung Trägerschaft

Der Verein Naturkita e. V. hat fristgerecht zum 31.12.2025 den Vertrag mit der Gemeinde Schulzendorf über die Übernahme, das Betreiben und den Erhalt der Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt gekündigt. Die Verwaltung bereitet nun ein Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe der freien Trägerschaft für diese Einrichtung vor.

 

 

Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von der Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung. Die Aufwandsentschädigungssatzung regelt die Erstattung der finanziellen Entschädigung für den Aufwand der ehrenamtlich tätigen in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen. Es müssen die Regelungen beim Besitz mehrerer Vorsitze in der Gemeindevertretung verändert werden und die pauschale Aufwandsentschädigung für sachkundige Einwohner soll berücksichtigt werden. Sachkundige Einwohner sollen zukünftig auch ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktionssitzungen erhalten. Der Bürgermeister hat dazu vorgeschlagen, die Entschädigung für den Aufwand der Teilnahme an Fraktionssitzungen nur noch für Fraktionssitzungen zur Vorbereitung auf eine Sitzung der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Fraktionssitzungen wöchentlich stattfinden und dafür Sitzungsgeld abgerechnet wurde. Die Änderung wurde in den Satzungsentwurf aufgenommen.

Dreizehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, niemand war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 5.2 wurde nichtöffentlich behandelt. In diesem Tagesordnungspunkt ging es um eine personenbedingte Kündigung.

Dreizehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, niemand war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Nachdem die Öffentlichkeit wieder zugelassen wurde, wurde der Tagesordnungspunkt 5.3 aufgerufen. Da ging es um die Haushaltssatzung. Die Verwaltung hat den Entwurf eines Doppelhaushaltes 2025/2026 vorgestellt. Mit den Fraktionen war im Sommer verabredet worden, dass die Verwaltung versuchen sollte, einen Doppelhaushalt aufzustellen, der nach dem Beschluss vor dem 01.12.2024 bekannt gemacht werden kann. Am 01.12.2024 tritt eine Regelung in der Kommunalverfassung in Kraft, nach der eine Haushaltssatzung ab 2025 nur bekannt gemacht werden darf (und damit in Kraft tritt), wenn der vorvorletzte Jahresabschluss vorliegt. In der Gemeinde Schulzendorf soll im Dezember erst der Jahresabschluss 2021 beschlossen werden. Der vorvorletzte Jahresabschluss ist aber der von 2022. Nach dem 01.12.2024 könnte die Gemeinde Schulzendorf auf längere Zeit keinen Haushalt beschließen, weil die fehlenden Jahresabschlüsse nicht so schnell erstellt werden können. Dieses Problem betrifft mehrere Kommunen im Landkreis Dahme-Spreewald. 

Dieser Sachverhalt entfachte eine rege Diskussion in der Sitzung. Die Änderungen der Kommunalverfassung seien bereits seit Ende 2020 bekannt und die Verwaltung hätte nichts dafür getan, dieses Problem abzuwenden.

Die Verwaltung hat seit je her intensiv an den Jahresabschlüssen gearbeitet. Ziel ist es, die Jahresabschlüsse im Folgejahr fertigzustellen. Dies ist der Verwaltung bisher nicht gelungen. Durch Personalwechsel in der Kasse und der Buchhaltung und Arbeitsbelastungen in den weiteren Stellen der Verwaltung konnten die Zuarbeiten zu den Jahresabschlüssen nicht in der Geschwindigkeit erledigt werden, wie es zur rechtzeitigen Fertigstellung notwendig wäre. Diese Begründung wird von einigen Mitgliedern der Gemeindevertretung nicht akzeptiert.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat vorgeschlagen, die Behandlung des Haushaltsentwurfs auf den 19.11.2024 zu vertagen. Es sollten noch Abstimmungen unter Mitgliedern der Gemeindevertretung vorgenommen werden.

Der Vertagung haben dreizehn Mitglieder zugestimmt, ein Mitglied hat sich enthalten. An dieser Abstimmung haben nur noch vierzehn Mitglieder teilgenommen.

 

Der Haushaltsentwurf wird in einer Sitzung am 19.11.2024 behandelt.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.