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Interessenbekundung über die Nutzung, den Betrieb und Bewirtschaftung der Immobilie „Butze“ in der August-Bebel-Straße 73, 15732 Schulzendorf als Kultur- und Begegnungsstätte

Schulzendorf, den 28.10.2024

Die Gemeinde Schulzendorf ist Eigentümerin des Flurstücks 82/3 der Flur 004. Das Flurstück verfügt über eine Fläche von etwa 3272 m² und ist mit einem Gebäude mit einer Fläche von etwa 744 m² belegt. Etwa die Hälfte des Gebäudes wird durch den Bauhof der Gemeinde Schulzendorf, die andere Hälfte (Butze) wurde bisher vom Kulturklub Schulzendorf e. V. als Kultur- und Begegnungsstätte genutzt. Der Nutzungsvertrag mit dem Kulturklub Schulzendorf e. V. läuft mit dem 01.10.2025 aus.

Die Freifläche, die der Kultur- und Begegnungsstätte zur Verfügung steht, ist etwa 1200 m² groß und mit einem Unterstand bebaut.

Das Gebäude Butze verfügt über einen Barbereich, einen Büroraum und Lagerräume hinter dem Barbereich, eine Veranstaltungshalle, einen Technikraum, Toilettenräume (M/W Behindertentoilette) und weitere Räume, die zum Lagern, als Garderobe und Küche genutzt werden können.

 

Die Kultur- und Begegnungsstätte Butze soll als kultureller Veranstaltungsort und für vielfältige Freizeitangebote auch für andere Vereine des Ortes bis zur Nutzung durch private nichtkommerzielle Veranstaltungen betrieben werden.

 

Das Nutzungsrecht soll an einen gemeinnützigen Verein übertragen werden, der folgendes absichern muss:

 

  • Der Nutzer hat die Nutzung der Räume oder Teile des Gebäudes und/oder der Freifläche durch andere Vereine (Drittnutzer) der Gemeinde Schulzendorf durch ein geeignetes Terminmanagement zu ermöglichen.

  • Der Nutzer hat eigene Kultur- und Freizeitangebote für die Öffentlichkeit anzubieten. Diese sollen aus einem ehrenamtlichen Engagement heraus durchgeführt werden.

  • Der Nutzer hat die Bewirtschaftung des Gebäudes Butze und der Freifläche durch Reinigung, Pflege und Instandhaltung und durch kleinere Reparaturen abzusichern. Der Nutzer kann dafür von Drittnutzern angemessene Nutzungsgebühren erheben. Die Bewirtschaftung unterliegt den Vereinbarungen aus dem anzuwendenden Nutzungsvertrag xx.xx.2025, der nach dem Zuschlag mit dem Auftragnehmer/Nutzer geschlossen wird. Notwendige Genehmigungen für die jeweiligen Nutzungen sind vom Nutzer einzuholen und vorzulegen.

 

 

  • Der Nutzer kann Räume oder Teile des Gebäudes und/oder der Freifläche zur Nutzung an Private vermieten. Die Nutzung durch die Öffentlichkeit soll der Nutzung durch Private (monatlich) überwiegen.

  • Für die private Nutzung kann der Nutzer eine Gebühr erheben.

  • Der Nutzer hat geeignete Einrichtungsgegenstände für unterschiedliche Veranstaltungen, bereit zu halten. Dazu gehören mindestens 10 klappbare Tische, mindestens 50 Stühle, mindestens 5 Bierzeltgarnituren (5 Tische und 10 Bänke), mindestens eine Musikanlage (2 CD-Player, Verstärker, Mischpult, 4 Lautsprecherboxen, Lichtanlage mit Leuchten und Traversen, Bühne 4x4 m, Beamer, Leinwand), Tischtennisplatte, Billardtisch, sonstiges.

  • Der Nutzer hat für die Beteiligung an Veranstaltungen anderer Vereine im Ort und eigene Veranstaltungen außerhalb des Butzegeländes, mindestens 2 Pavillons, eine mobile Soundanlage und einen Stromgenerator vorzuhalten.

  • Start der Freizeitangebote nach Vertragsunterzeichnung

 

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Um Ihr Interesse an der Nutzung der „Butze“ zu bekunden, übersenden Sie uns bitte bis zum 30.11.2024 Ihr aussagefähiges Nutzungskonzept an 

 

 

 

Das Nutzungskonzept sollte mindestens folgende Punkte beinhalten: 

 

 

  1. Das Nutzungskonzept sollte eigene Kultur- und Freizeitangebote für die Öffentlichkeit beinhalten. Hier soll auch dargelegt werden, welche Angebote, wann, wie oft durchgeführt werden sollen und wie beabsichtigt ist, diese zu finanzieren. Es sollte dargelegt werden, welche Altersklassen mit den Angeboten angesprochen werden.

  2. Angabe über den Umfang der ermöglichten Nutzungszeiten, einschließlich Vorschlag für ein Vergabesystem hinsichtlich der Überlassung an Dritte.

  3. Eine Gebührenordnung für die Nutzung durch Drittnutzer und private Nutzer, ggf. Angabe darüber, ob eine soziale Staffelung Berücksichtigung findet. 

  4. Ein Finanzierungsplan für die jährliche Nutzung, sowie ggf. Angaben über Finanzreserven

  5. Es soll eine Darstellung des Vereins hinsichtlich Mitgliederzahl, Mitgliederstruktur (ggf. berufliche oder sonstige Vorkenntnisse), Finanzausstattung, Organisationsstruktur, Altersstruktur beinhalten. 

  6. Referenzen bezüglich Kultur- und Freizeitangebote für die Öffentlichkeit

  7. Der Verein soll nachweisen, dass eine Gemeinnützigkeit vorliegt.

 

 

  1. Dem Nutzungskonzept ist als Anlage eine Auflistung von Einrichtungsgegenständen und sonstigen technischen Ausstattungen für den Betrieb der Butze als Kultur- und Begegnungsstätte bzw. für die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine im Ort und eigene Veranstaltungen außerhalb des Butzegeländes beizufügen.

 

 

Die Nutzungskonzepte werden durch Mitarbeiter der Gemeinde und der zentralen Vergabestelle gesichtet und hinsichtlich der Punkte 1 bis 8 geprüft. Das Nutzungsrecht soll dem Verein übertragen werden, der aus Sicht der Gemeinde am besten geeignet ist, die Kultur- und Freizeitangebote im Gemeindegebiet anzubieten. 

 

 

28.10.2024

Der Bürgermeister