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Sitzung der Gemeindevertretung am 28.05.2024

Schulzendorf, den 01.06.2024

An diesem Abend fand die letzte Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Wahlzeit statt, die Gemeindevertretung wird am 09.06.2024 neu gewählt. Zum Beginn der Sitzung hat die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Tauche, Herrn Kolberg geehrt. Herr Kolberg ist seit 22 Jahren Mitglied der Gemeindevertretung und tritt nicht mehr zur Wahl an.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Schäden an Bäumen am Flutgraben und Ebbegraben

Es wurden Gittermatten vom Wasser- und Bodenverband gegen Biberschäden bereitgestellt und der Bauhof hat die Sicherung einzelner Bäume vorgenommen.

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss BS/GV/44/21 den Bürgermeister beauftragt, sich gemeinsam mit der Gemeinde Zeuthen dafür einzusetzen, dass die Feuchtgebiete der Gemeinden nicht übermäßig entwässert und Feuchtbiotope geschützt werden. In diesem Zusammenhang sollte mit dem Wasser-und Bodenverband Dahme-Notte nach wirksamen Maßnahmen gesucht werden, wie eine zu starke Flächenentwässerung vermieden bzw. abgebaut werden kann. Es wurde vorgeschlagen, die Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich des Ebbegrabens auf das absolut notwendige Maß zu minimieren und Optionen für eine Anhebung des Grabenbettes zu prüfen und zeitnah umzusetzen. In dem Zusammenhang wurde der Ebbegraben gestaut. Im Ergebnis steht nun das Wasser neben dem Ebbegraben, die Entwässerung wurde verhindert. Allerdings scheinen nun die Erlen abzusterben.

 

 

Festsetzungen B-Plan Kölner Straße

Gemäß dem B-Plan Kölner Straße sollten in der Kölner Straße straßenbegleitend, einseitig in einem Pflanzabstand von jeweils 15 m Bäume gepflanzt werden. Im Zuge der Planung zur Umsetzung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass ein einheitlicher Pflanzabstand von ca. 15 m unter Beachtung des unterirdischen Leitungsbestandes und den erforderlichen Grundstückszufahrten /-Zugängen nicht eingehalten werden kann. Um den Verpflichtungen des B-Planes hinsichtlich der Kompensierung der Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen gerecht zu werden, kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans geringfügig abgewichen werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und eine Befreiung auch unter Würdigung aller Belange erfolgte.

Eine Abwägung der geringfügigen Abweichung von der Festsetzung eines B-Plans erfolgt im Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung. Bezüglich der Festsetzung der Baumabstände des B-Plans Kölner Straße erfolgte die Abwägung im Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung im Zuge der Baumaßnahme im Jahr 2016.

Eine Unterschreitung des 15 m Abstandes ist bei der gewählten Baumart Feldahorn möglich, denn durch seine geringe Wuchshöhe hat ein geringerer Abstand der Bäume keinen Einfluss auf die Anwachsgarantie. Somit bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken, den Pflanzabstand der Bäume untereinander auf 5 m bis 25 m zu variieren, damit die Einhaltung der Mindestabstände zu Medien und Befestigungen gewährleistet werden kann.

 

 

Lärmschutzberatung

Am 14.05.2024 wurde in den Räumen des Rathauses Schulzendorf eine Beratung der FBB zum Lärmschutz für Anspruchsberechtigte angeboten. Die FBB war vor Ort und bot Hilfen bei der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen an. Ca. 30 Personen haben sich beraten lassen.

 

 

Geschäftsführung BADC

Mit dem 31.05.2024 entfällt die Interimslösung der Geschäftsführung der Gesellschaft BADC durch den Bürgermeister von Schulzendorf. Am 01.06.2024 tritt Herr Balzer die Geschäftsführung an. Die Gemeinde Schulzendorf ist mit anderen Kommunen im Landkreis Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming Gesellschafter der BADC.

 

 

Wasserspender für die Schule

Am 28.05.2024 hat der MAWV der Grundschule Schulzendorf zwei Wasserspender übergeben. Die Wasserspender ermöglichen das Befüllen von Trinkflaschen mit stillem Wasser bis kohlensäurehaltigem Wasser. Ein Wasserspender steht im Eingangsbereich des Bestandsbaus und der andere im Erdgeschoss des Anbaus. Die Gemeinde trägt die jährlichen Wartungskosten von etwa 300,- €.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.1 wurde die Erhöhung der Nutzungsgebühren für die Teilnahme an der Seniorenfahrt behandelt. Die Verwaltung organisiert jährlich eine Seniorenfahrt, die Besichtigungen, die Busfahrt und ein Mittagessen zum Inhalt hat. Die Nutzungsgebühren sollen von 20 € auf 30 € pro Person erhöht werden.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 6.2 handelte von der Erhöhung der Nutzungsgebühren der Veranstaltungen der Kultur-Aboreihe. Die Gemeinde führt im Rahmen der Kultur-Aboreihe zehn Konzerte im Jahr durch. Zur Teilnahme konnte man bisher eine Jahreskarte für alle zehn Konzerte in Höhe von 60 € oder Einzelkarten in Höhe von 10 € erwerben. Zukünftig sollen die Karten wegen der Preissteigerungen im Jahr 80 € und die Einzelkarten 15 € kosten.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt. An der Abstimmung haben allerdings nur 16 Mitglieder der Gemeindevertretung teilgenommen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.3 wurde die 4. Änderung der Satzung zur Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Schulzendorf sowie zur Festlegung und Erhebung von Kostenbeiträgen behandelt. Hier sollen die Kitabeiträge im Zusammenhang mit der Essenversorgung im Hort während der Ferien angepasst werden.

Fünfzehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, zwei Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die 1. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung der Kinder in den Kitas in Trägerschaft der Gemeinde war Thema des Tagesordnungspunktes 6.4. Die Kommunen des Landkreises haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, die u. a. Empfehlungen über den Eigenanteil der Eltern abgibt. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen. Der Eigenanteil soll zukünftig bei 2,22 € pro Essen und Tag liegen.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Über die Aufwandsentschädigung für in der Gemeindevertretung ehrenamtlich tätige Personen wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.5 gesprochen. Es müssen die Regelungen beim Besitz mehrerer Vorsitze in der Gemeindevertretung verändert werden und die pauschale Aufwandsentschädigung für sachkundige Einwohner soll wegfallen. Sachkundige Einwohner sollen zukünftig auch ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktionssitzungen erhalten. Es wurde beantragt, den Beschlussantrag in den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft und den Hauptausschuss zu verweisen. Dem wurde stattgegeben. Um diese Angelegenheit wird sich die neue Gemeindevertretung kümmern.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Schönefeld über den Bau, Betrieb und Finanzierung einer gemeinsamen Grundschule. Die Gemeinde Schönefeld hat wegen des enormen Zuzugs einen großen Bedarf an Schulplätzen einer Grundschule. Vornehmlich besteht der Bedarf im Süden der Gemeinde. Auch die Gemeinde Schulzendorf hat einen weiteren Bedarf an Schulplätzen, obwohl die Schulerweiterung erst im vergangenen Jahr eröffnet wurde. Insgesamt haben beide Gemeinden einen Bedarf von drei Zügen (zwei Züge Schönefeld, ein Zug Schulzendorf, Klassen 1-6) festgestellt. Die Gemeinde Schulzendorf ist nicht in der Lage eine Schule zu bauen, zumal sie für die Genehmigung zum Bau einer Schule den Bedarf von zwei Zügen nachweisen müsste. Darüber hinaus hat die Gemeinde Schulzendorf auch kein Eigentum an einer geeigneten Fläche. Die Gemeinde Schönefeld hat Eigentum an einer Fläche an der Miersdorfer Straße, gegenüber dem Wohngebiet Ritterschlag. Die Gemeinde Schulzendorf soll Baurecht über einen Bebauungsplan (B-Plan) für das Projekt schaffen, die Gemeinde Schönefeld soll die Schule mit Sporthalle und Außenanlagen bauen und betreiben. Für die Nutzung der Klassenräume eines Zuges in dieser Schule soll die Gemeinde Schulzendorf einen Schulkostenbeitrag nach dem Schulgesetz (§§ 108-110) leisten. Der Schulkostenbeitrag soll jährlich für einen Zeitraum von 40 Jahre geleistet werden, weil die Gemeinde Schulzendorf die entsprechende Zahl an Schulplätzen für diesen Zeitraum nutzen möchte. Dies und weitere Regelungen sollen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verabredet werden.

Die Kosten für den Bau wurden nach den Empfehlungen des Bildungsministeriums zur Raumbedarfsplanung und dem Baukostenindex auf 36 Mio. € geschätzt. Darin sind die Kosten für die Errichtung der Sporthalle und der Außenanlagen enthalten. Weiterhin werden noch Kosten für den Betrieb der Schule und des Personals (keine Lehrer, Lehrer werden vom Schulamt finanziert) zu einem Drittel von der Gemeinde Schulzendorf getragen.

Nach den jetzigen Schätzungen müsste die Gemeinde Schulzendorf mit einer jährlichen Belastung von ca. 500.000 € für 40 Jahre rechnen. Die Sporthalle soll den Schulzendorfer Vereinen zu einem Drittel zur Verfügung stehen.

Dieses Thema wurde auch in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft und für Soziales, Bildung, Kultur und Sport behandelt. 

In der Sitzung wurden verschiedene Ansichten ausgetauscht. Der Kämmerer wies ausführlich auf Risiken hin.

Mit der Umsetzung des Projekts würden auch die Chancen steigen, an dem Standort eine weiterführende Schule zu installieren. Die Gemeinde Schönefeld hat sich dem Landkreis gegenüber bereit erklärt (sofern die Gemeindevertretung zustimmt), an dem Standort eine weiterführende Schule zu errichten und diese an den Landkreis für den Betrieb einer Oberschule zu vermieten. Als Gäste haben der Bürgermeister von Schönefeld, Herr Hentschel, und der Landrat, Herr Herzberger; für das Projekt geworben. Herr Thieke, Fraktionsvorsitzender der CDU/FDP, stellte den Antrag auf Verweis in die Ausschüsse, weil nicht genug Zeit bestand, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Der Beschlussantrag liegt seit April vor. Der Bürgermeister beantragte die Entscheidung in der Sache, dieser Antrag geht dem verweisenden Antrag vor. Die Abstimmung erfolgte auf Antrag der Fraktion Die Grünen namentlich. Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dem Beschlussantrag zu, sieben waren dagegen. Es zeigte sich, dass alle Mitglieder der Fraktionen SPD, Die Grünen, Die Linke und der Bürgermeister zustimmten und die Fraktionen CDU/FDP, das Bürgerbündnis und der Kandidat der AFD gegen diesen Beschluss stimmten.

 

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.