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Sitzung des Hauptausschusses am 14.05.2024

Schulzendorf, den 15.05.2024

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert.

Die Tagesordnungspunkte 5.1, Nutzungsvertrag Sportplatz zwischen der SG Schulzendorf und der Gemeinde Schulzendorf und der Tagesordnungspunkt 5.7, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Zum Mühlenschlag“ BS/GV/48/24 wurden gestrichen, weil diese Beschlüsse bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.05.2024 gefasst wurden. Der Tagesordnungspunkt 5.2, Verlängerung Nutzungsvertrag KKS Butze, wurde von der Tagesordnung genommen, weil inhaltlich noch daran gearbeitet werden muss.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Baumpflegemaßnahmen

Der Auftrag aus 2023 für die Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an den Straßenbäumen und Bäumen auf dem Friedhof wurden an die Firma Eichwalder Baumdienst vergeben. Die Arbeiten sind abgeschlossen.

Die Firma Arbotec führte bis Anfang Mai die Baumschau 2024 durch. Die Ergebnisse werden Ende Mai erwartet. 

Die Ausschreibung für die Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an den Straßenbäumen und Bäumen auf dem Friedhof werden für Ende August 2024 vorbereitet. Die Vergabe soll im September 2024 erfolgen.

 

Biberschäden an Bäumen am Flutgraben

Es wurden Gittermatten vom Wasser- und Bodenverband bereitgestellt und der Bauhof hat die Sicherung einzelner Bäume vorgenommen.

 

Festsetzungen B-Plan Kölner Straße

Gemäß dem B-Plan Kölner Straße sollten in der Kölner Straße straßenbegleitend, einseitig in einem Pflanzabstand von jeweils 15 m Bäume gepflanzt werden. Im Zuge der Planung zur Umsetzung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass ein einheitlicher Pflanzabstand von ca. 15 m unter Beachtung des unterirdischen Leitungsbestandes und den erforderlichen Grundstückszufahrten /-Zugängen nicht eingehalten werden kann. Um den Verpflichtungen des B-Planes hinsichtlich der Kompensierung der Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen gerecht zu werden, kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans geringfügig abgewichen werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und eine Befreiung auch unter Würdigung aller Belange erfolgte.

Eine Abwägung der geringfügigen Abweichung von der Festsetzung eines B-Plans erfolgt im Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung. Bezüglich der Festsetzung der Baumabstände des B-Plans Kölner Straße erfolgte die Abwägung im Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung im Zuge der Baumaßnahme im Jahr 2016.

Eine Unterschreitung des 15 m Abstandes ist bei der gewählten Baumart Feldahorn möglich, denn durch seine geringe Wuchshöhe hat ein geringerer Abstand der Bäume keinen Einfluss auf die Anwachsgarantie. Somit bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken, den Pflanzabstand der Bäume untereinander auf 5 m bis 25 m zu variieren, damit die Einhaltung der Mindestabstände zu Medien und Befestigungen gewährleistet werden kann.

 

Lärmschutzberatung

Am 14.05.2024 wird in den Räumen des Rathauses Schulzendorf eine Beratung der FBB zum Lärmschutz für Anspruchsberechtigte angeboten. Die FBB ist vor Ort und bietet Hilfen bei der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen an. Mit dieser Maßnahme unterstützt die Gemeinde Schulzendorf die von Fluglärm betroffenen Menschen in Schulzendorf.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.1 handelte von der Erhöhung der Nutzungsgebühren der Veranstaltungen der Kultur-Aboreihe. Die Gemeinde führt im Rahmen der Kultur-Aboreihe zehn Konzerte im Jahr durch. Zur Teilnahme konnte man bisher eine Jahreskarte für alle zehn Konzerte in Höhe von 60 € oder Einzelkarten in Höhe von 10 € erwerben. Zukünftig sollen die Karten wegen der Preissteigerungen im Jahr 80 € und die Einzelkarten 15 € kosten.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die Preissteigerungen waren auch der Grund der Verwaltung, die Erhöhung der Nutzungsgebühren für die Teilnahme an der Seniorenfahrt unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.2 vorzuschlagen. Die Verwaltung organisiert jährlich eine Seniorenfahrt, die Besichtigungen, die Busfahrt und ein Mittagessen zum Inhalt hat. Die Nutzungsgebühren sollen von 20 € auf 30 € pro Person erhöht werden.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die erste Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in den Kitas der Gemeinde war Thema des neuen Tagesordnungspunktes 5.3. Diese Satzung regelt den Beitrag der Eltern an den Kosten der Verpflegung der Kinder in den Einrichtungen. Die Kommunen des Landkreises haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, die u. a. Empfehlungen über den Eigenanteil der Eltern abgibt. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen. Der Eigenanteil soll zukünftig bei 2,22 € pro Essen und Tag liegen.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses zum Essengeld hat direkten Einfluss auf die Kosten der Essenversorgung der Kinder im Hort in den Ferienzeiten. Dies wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.4 behandelt. Üblicherweise bietet der Hort kein Essen an, die Kinder erhalten in der Schulzeit ein Schulessen. In den Ferien fällt das Schulessen weg und der Hort bietet ein Essen an. An den Kosten dieses Essen sind die Eltern auch zu beteiligen.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.5 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag mit Schönefeld über den Bau, Betrieb und Finanzierung einer gemeinsamen Grundschule behandelt. Die Gemeinde Schönefeld hat wegen des enormen Zuzugs einen großen Bedarf an Schulplätzen einer Grundschule. Vornehmlich besteht der Bedarf im Süden der Gemeinde. Auch die Gemeinde Schulzendorf hat einen weiteren Bedarf an Schulplätzen, obwohl die Schulerweiterung erst im vergangenen Jahr eröffnet wurde. Insgesamt haben beide Gemeinden einen Bedarf von drei Zügen (zwei Züge Schönefeld, ein Zug Schulzendorf, Klassen 1-6) festgestellt. Die Gemeinde Schulzendorf ist nicht in der Lage eine Schule zu bauen, zumal sie für die Genehmigung zum Bau einer Schule den Bedarf von zwei Zügen nachweisen müsste. Darüber hinaus hat die Gemeinde Schulzendorf auch kein Eigentum an einer geeigneten Fläche. Die Gemeinde Schönefeld hat Eigentum an einer Fläche an der Miersdorfer Straße, gegenüber dem Wohngebiet Ritterschlag. Die Gemeinde Schulzendorf soll Baurecht über einen Bebauungsplan (B-Plan) für das Projekt schaffen, die Gemeinde Schönefeld soll die Schule mit Sporthalle und Außenanlagen bauen und betreiben. Für die Nutzung der Klassenräume eines Zuges in dieser Schule soll die Gemeinde Schulzendorf einen Schulkostenbeitrag nach dem Schulgesetz (§ 110) leisten. Der Schulkostenbeitrag soll jährlich für einen Zeitraum von 40 Jahre geleistet werden. Dies und weitere Regelungen sollen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verabredet werden.

Die Kosten für den Bau wurden nach den Empfehlungen des Bildungsministeriums zur Raumbedarfsplanung und dem Baukostenindex auf 36 Mio. € geschätzt. Darin sind die Kosten für die Errichtung der Sporthalle und der Außenanlagen enthalten. Weiterhin werden noch Kosten für den Betrieb der Schule und des Personals (keine Lehrer, Lehrer werden vom Schulamt finanziert) zu einem Drittel von der Gemeinde Schulzendorf getragen.

Nach den jetzigen Schätzungen müsste die Gemeinde Schulzendorf mit einer jährlichen Belastung von ca. 400.000 € für 40 Jahre rechnen. Die Sporthalle soll den Schulzendorfer Vereinen zu einem Drittel zur Verfügung stehen.

Dieses Thema wurde auch in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft und für Soziales, Bildung, Kultur und Sport behandelt. 

Herr Witteck hat vorgeschlagen, keinen Bau einer Grundschule gemeinsam mit Schönefeld zu planen. Er ist der Meinung, die Gemeinde Schulzendorf solle ihren Schulplatzbedarf selbst befriedigen. Er kann sich ein weiteres Schulgebäude auf dem Grundstück der Kita zum Märchenland vorstellen. Das Gebäude der Kita solle abgerissen werden, um Platz für einen weiteren Schulbau zu erhalten. Die Kinder der Kita könnten die neue Kita in der Brückenstraße, die noch gebaut werden soll, besuchen. In der Sitzung wurden verschiedene Ansichten ausgetauscht.

Drei Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, es gab keine Enthaltung.

 

Mit der Umsetzung des Projekts würden auch die Chancen steigen, an dem Standort eine weiterführende Schule zu installieren. Die Gemeinde Schönefeld hat sich dem Landkreis gegenüber bereit erklärt (sofern die Gemeindevertretung zustimmt), an dem Standort eine weiterführende Schule zu errichten und diese an den Landkreis für den Betrieb einer Oberschule zu vermieten.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von der Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung. Es müssen die Regelungen beim Besitz mehrerer Vorsitze in der Gemeindevertretung verändert werden und die pauschale Aufwandsentschädigung für sachkundige Einwohner soll wegfallen. Sachkundige Einwohner sollen zukünftig auch ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktionssitzungen erhalten.

Vier Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, es gab eine Enthaltung.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt sechs, „Verschiedenes“, wurde nichts aufgerufen.

 

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.