Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 17.04.2024
Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.
Übernahme der Verkehrsflächen im B-Plangebiet „Zum Ritterschlag / Ritterfleck“
In der Teilfläche B sollen die Verkehrsflächen der Straßen Falkenring, Sperberring, Kamillenweg und ein kleiner Abschnitt der Milanstraße übernommen und gewidmet werden. Ziel ist es, zeitnah das Baurecht für sogenannte Drittanlieger zu schaffen und die Übergabe der Häuser von der Bonava an die Käufer zu ermöglichen.
Erneuerung des Brückendurchlasses in der Brückenstraße
Die Planungsvorbereitungen für das Brückenbauwerk sind so weit vorangeschritten, dass die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich Baufirmen für die Umverlegungen von Leitungen und Kabel vertraglich binden lassen.
Jahresvertrag Pflasterstraßen
Der Gehweg in der Karl-Liebknecht-Straße soll instandgesetzt werden. Die Maßnahme wird ab der 16. Kalenderwoche ausgeführt. Da immer nur einzelne Abschnitte bearbeitet werden ist mit Unterbrechungen zu rechnen.
Baumpflegemaßnahmen
Der Auftrag aus 2023 für die Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an den Straßenbäumen und Bäumen auf dem Friedhof wurden an die Firma Eichwalder Baumdienst vergeben. Die Arbeiten sind abgeschlossen.
Die Firma Arbotec führt bis Anfang Mai die Baumschau 2024 durch. Die Ergebnisse werden Ende Mai erwartet.
Die Ausschreibung für die Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an den Straßenbäumen und Bäumen auf dem Friedhof werden für Ende August 2024 vorbereitet. Die Vergabe soll im September 2024 erfolgen.
Biberschäden an Bäumen am Flutgraben
Es wurden Gittermatten vom Wasser- und Bodenverband bereitgestellt und der Bauhof hat mit der Sicherung einzelner Bäume begonnen.
Wald an der Lessingstraße – Borkenkäferbefall
Die Wälder im Besitz der Gemeinde Schulzendorf werden nicht aktiv bewirtschaftet. Aktuell wird nur die Verkehrssicherheit entlang der Wohnbebauung, den Straßen und Gehwegen hergestellt. Eine Überprüfung der Waldränder wird vorbereitet. Es wird geprüft, ob ein relevanter Borkenkäferbefall besteht, das Ergebnis wird mit der Forstbehörde erörtert. Eine Stellungnahme der Behörde liegt noch nicht vor.
Instandsetzung des Kastanienwegs durch eine Oberflächenbehandlung
Die Arbeiten zur Instandsetzung des Kastanienweges haben begonnen. Die Arbeiten zur Herstellung der Tragschicht werden in der 16. KW abgeschlossen. Sobald die Witterung es zulässt wird die Oberflächenbehandlung abgeschlossen.
Weiterführung der Konzeptumsetzung Friedhof
Die Kindergrabanlage u.a. für sogenannte stillgeborene Kinder bzw. Schmetterlingskinder befindet sich derzeit noch in sogenannter Fertigstellungspflege, das heißt, die Pflege bis zum Anwachsen der Bepflanzung sowie der Rasenausbildung wird durch die Herstellerfirma übernommen. Die Anlage fügt sich sehr harmonisch in die Umgebung ein und ist bereits durch Besucher und Bestatter sehr positiv wahrgenommen worden. Es wurden auch bereits die zwei geplanten Bänke in diesem Bereich errichtet. Die Kalkulation der Gebühren musste vorerst zurückgestellt werden, da personalbedingt andere Arbeiten prioritär ausgeführt werden müssen.
Es konnten zwischenzeitlich zwei neue Urnenerdröhrenwahlgrabstätten (Urnenkreise) im Teil 7 in Ergänzung der bereits bestehenden 4 Kreise errichtet werden. Die aus 4 Kreisen bestehende Anlage wird erst seit ca. 2 Jahren Angeboten. Da diese Art der Grabstätte für die Angehörigen pflegefrei ist, besteht hier eine sehr große Nachfrage und auch folgend Graberwerbe. Hier war bereits jetzt eine Erweiterung der Anlage notwendig. Die Baumaßnahme steht kurz vor ihrer Bauabnahme. Die Bepflanzung wird durch die Friedhofsmitarbeiter in Eigenregie erfolgen.
Standsicherheitsprüfung Friedhof
Die jährliche Standsicherheitsprüfung von stehenden Grabmälern auf dem Friedhof Schulzendorf ist derzeit in Planung. Nicht standsichere Grabmale wurden bereits bei der Standsicherheitsprüfung 2023 mittels Hinweisschild/Aufkleber gekennzeichnet u.a. mit der Bitte, dass die Nutzungsberechtigten die Grabmäler befestigen lassen sollen und sich bei der Friedhofsverwaltung melden mögen. Besonders gefährdete Grabmäler wurden gesichert bzw. auf der Grabstätte abgelegt, um ein Umstürzen zu verhindern. Mit den meisten bekannten Nutzungsberechtigten steht die Friedhofsverwaltung in Kontakt. Leider gibt es auch Grabstätten, bei denen die Nutzungsberechtigten durch Wohnortswechsel o.ä. nicht bekannt oder auffindbar sind. Viele Gräber sind auch bereits abgelaufen. Hier sind die Nutzungsberechtigten weiterhin dringend aufgefordert, sich umgehend bei der Friedhofsverwaltung zu melden, da die behördliche Ermittlung von Nutzungsberechtigten, welche ihre aktuellen Anschriften bei der Friedhofsverwaltung nicht mitteilen, u.a. gebührenpflichtig ist.
Bewässerungssituation auf dem Friedhof
Wie bereits berichtet, ist mit der Anlage von neuen und für die Nutzungsberechtigten pflegefreien Gräber und weiteren pflegevereinfachten Grabangeboten eine Verbesserung der Bewässerungssituation auf dem Friedhof unumgänglich. Auch auf Grund der vermehrten Trockenperioden wird auch ggf. eine Bewässerung zum Erhalt des alten Baumbestandes notwendig. Die vorhandene Wasserleitung auf dem Friedhof ist etwa 60-70 Jahre alt, vielleicht auch etwas älter. Es wurden Grundlagendaten gesammelt, um hier eine sinnvolle und dauerhafte Perspektive für die kommenden Jahre zu entwickeln. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben, eine neue Wasserleitung mit ausreichender Dimensionierung zu verlegen und auch neue Wasserzapfstellen auf dem Friedhof einzurichten. Dies soll im Rahmen der Konzeptionsumsetzung als Bestandteil der Konzeption erfolgen. Hier ist jedoch eine bedarfsgerechte Planung durch Fachleute erforderlich. Die Suche nach Planern in diesem Segment wurde derzeit personalbedingt zurückgestellt, da andere Arbeiten hier prioritär zu erfüllen sind.
Grünschnittarbeiten im Ritterschlag/Ritterfleck:
Der Vertrag für die Grünpflege im Ritterschlag/Ritterfleck mit der Firma RUWE GmbH wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Es ist geplant weitere Grünflächen im restlichen Gemeindegebiet ebenfalls durch Firmen pflegen zu lassen.
Grund zur Kritik gibt jedoch das Verhalten einiger Anwohner im Ritterschlag/Ritterfleck. Diese nutzen die öffentlichen Grünflächen entlang der Baufelder und unbebauten Grundstücke, um ihre Abfälle jeglicher Art illegal zu entsorgen. Dem muss dringend Einhalt geboten werden. Zur Aufrechterhaltung der Straßenentwässerung mussten bereits einige Entwässerungsmulden neu hergestellt werden.
Festsetzungen B-Plan Kölner Straße
Gemäß dem B-Plan Kölner Straße sollten in der Kölner Straße straßenbegleitend, einseitig in einem Pflanzabstand von jeweils 15 m Bäume gepflanzt werden. Im Zuge der Planung zur Umsetzung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass ein einheitlicher Pflanzabstand von ca. 15 m unter Beachtung des unterirdischen Leitungsbestandes und den erforderlichen Grundstückszufahrten /-zugängen nicht eingehalten werden kann. Um den Verpflichtungen des B-Planes hinsichtlich der Kompensierung der Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen gerecht zu werden, kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans geringfügig abgewichen werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und eine Befreiung auch unter Würdigung aller Belange erfolgte.
Eine Abwägung der geringfügigen Abweichung von der Festsetzung eines B-Plans erfolgt im Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung. Bezüglich der Festsetzung der Baumabstände des B-Plans Kölner Straße erfolgte die Abwägung im Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung im Zuge der Baumaßnahme im Jahr 2016.
Eine Unterschreitung des 15 m Abstandes ist bei der gewählten Baumart Feldahorn möglich, denn durch seine geringe Wuchshöhe hat ein geringerer Abstand der Bäume keinen Einfluss auf die Anwachsgarantie. Somit bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken, den Pflanzabstand der Bäume untereinander auf 5 m bis 25 m zu variieren, damit die Einhaltung der Mindestabstände zu Medien und Befestigungen gewährleistet werden kann.
Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über das Projekt „Tempo 30 Zone für die Freiligrathstraße“ gesprochen. Die Gemeindevertretung hatte den Bürgermeister beauftragt, die Einrichtung einer Tempo 30 Zone für die gesamte Freiligrathstraße beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Die Tempo 30 Zone soll nur bis zur Errichtung eines Gehwegs entlang der Freiligrathstraße bestehen. Vom Straßenverkehrsamt kam die Antwort, dass die Einrichtung einer Tempo 30 Zone grundsätzlich möglich ist, aber nicht für den Bereich zwischen der Kölner Straße und der Walther-Rathenau-Straße. In einer Tempo 30 Zone wäre die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Diese Stellungnahme wurde diskutiert. Herr Zander möchte auf jeden Fall eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Herr Gottwald möchte nicht über eine Geschwindigkeitsbegrenzung diskutieren, wenn nicht einmal die Kosten dafür bekannt sind. Frau Brühl befürwortet eine Tempo 30 Zone und lehnt eine einfache Geschwindigkeitsreduzierung ab. Herr Lübke setzt sich für die Tempo 30 Zone ein. Herr Kolberg möchte in jedem Fall eine Geschwindigkeitsreduzierung, ihm ist es egal, ob es im Zuge einer Tempo 30 Zone oder durch einfache Reduzierung umgesetzt wird. Der Bürgermeister wird sich nun mit diesem Votum an das Straßenverkehrsamt wenden.
Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde die Zielstellung der Änderung des B-Plans Ortszentrum behandelt. Die Gemeindevertretung hat am 14.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des B-Plans Ortszentrum beschlossen. Gleichzeitig trat eine Veränderungssperre in Kraft. In der Vergangenheit wurde vereinzelt über die Neugestaltung des Ortszentrums mit den noch nicht entwickelten Flächen gesprochen, ein klarer Auftrag wurde noch nicht formuliert. Der Bürgermeister hat nun die bisherigen Ideen zusammengetragen und zur Diskussion gestellt. In erster Linie geht es um die Gestaltung der Fläche nördlich der Richard-Israel-Straße. Im Ausschuss sprach man sich für eine große Begegnungsfläche in der Verlängerung des Weges zwischen Apotheke und Blumenladen aus. Diese Begegnungsfläche könnte für Wochenmärkte dienen und mit Bäumen und Sitzgelegenheiten gestaltet werden. Diese Fläche sollte von Gebäuden begrenzt werden, die gewerblich und gemeindlich genutzt werden könnten. Man könnte sich eine Bibliothek, einen Kindergarten, eine Erweiterung des Rathauses, Räume für Ärzte, Gastwirtschaft und Büros vorstellen. Entlang der Richard-Israel-Straße könnten weitere Gebäude für Gewerbe entstehen. Hinter den Gebäuden könnten weitere Parkplätze eingerichtet werden. Diese Ideen sollen einem Planer übergeben werden, der damit die Änderung des Bebauungsplanes vorbereiten soll.
Die Mitglieder des Ausschusses haben sich auch für den Kauf einiger Flurstücke des Areals ausgesprochen, die der Gemeinde angeboten wurden.
Die einzige Beschlussvorlage des Abends handelte von der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Änderung des B-Plans Zum Mühlenschlag. Die Gemeindevertretung hatte den Aufstellungsbeschluss gefasst, um Änderungen in dem Baugebiet umsetzen zu können. Der Aufstellungsbeschluss ist mit einer Veränderungssperre verbunden, die verhindern soll, dass während des B-Planprozesses bauliche Tatsachen nach dem bisherigen B-Plan geschaffen werden, die dem neuen Ziel widersprechen. Die Veränderungssperre ist ausgelaufen und die Verlängerung wurde durch die Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt. Wenn man die Umsetzung der neuen Ziele nicht mehr durch den Fortbestand der Veränderungssperre sichern möchte, stellt sich die Frage, ob man die Ziele überhaupt noch verfolgen möchte. Das Thema wurde kurz diskutiert und anschließend abgestimmt.
Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei haben sich enthalten.
Unter dem Tagesordnungspunkt 8 „Verschiedenes“ wurde nichts aufgerufen.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.