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Sitzung des Hauptausschusses am 06.03.2024

Schulzendorf, den 07.03.2024

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

 

Förderung Klimaschutzmanager und Wärmekonzept

Die Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) hat mit Schreiben vom 28.02.2024 mitgeteilt, dass die Prüfung des Antrags der Gemeinde Schulzendorf auf Förderung der Wärmeplanung abgeschlossen ist. Es wird beabsichtigt, das Vorhaben zu fördern so bald ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Anschließend wird der Zuwendungsbescheid zum Vorhaben Wärmeplanung ausgestellt und übersendet. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgt voraussichtlich im März. Im Falle der Förderung wird die Zuwendung bis zu 89.000,00 €, höchstens jedoch 100,00 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Verwaltung wird nun ein Leistungsverzeichnis erstellen und ein geeignetes Büro für die Erstellung der Wärmeplanung suchen.

 

PV-Anlage

Ab dem 11.03.2024 soll das Rathaus eingerüstet werden. Ab der 13. KW soll die PV-Anlage montiert werden.

 

Feinstaub

Seit dem 29.02.2024 steht wieder ein Feinstaubmessgerät in Schulzendorf, um die Feinstaubbelastung zu erheben. Gleichzeitig werden im Zuge der B.E.A.R.-Studie Kinder des Hortes nach Zustimmung der Eltern untersucht und getestet. Mit dieser Studie möchte man feststellen, ob durch die Belastung durch Feinstaub die kognitive Entwicklung bei Kindern beeinflusst wird.

 

 

Anschließend hat der Kämmerer, Herr Reech, Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2024 vorgetragen.

Im Jahr 2023 wurden Mehreinnahmen zum Beispiel in folgenden Bereichen erzielt:

- Gewerbesteuer (nur alte Steuerjahre)

- Zuweisungen Einkommensteuer

- Personalkostenzuschüsse Hort

 

Minderausgaben gab es in den Bereichen Personalkosten und Dienstleistungen.

 

Der Haushaltsplan 2024 startet mit einer Vorbelastung von Ermächtigungen in Höhe von 3.887.976,65 €. Der Haushaltsentwurf ist für 2024 ausgeglichen, für die Folgejahre gilt dies nicht. Es wurden die neuen Produkte „Pflegeheim“ (steuerliche Behandlung; Trennung von Produkt kaufmännische Liegenschaftsverwaltung“) und „Interimskita“ (Trennung von Produkt „Märchenland“) angelegt. Das Produkt „Sonstiges“ wurde geschlossen und das Produkt „Tagespflege“ wurde wieder aufgenommen.

Mehreinnahmen werden in den Bereichen Zuweisungen und Steuern erwartet. Dies soll durch die Erhöhung der Grundsteuer A von 250% auf 327% (Landesdurchschnitt) um 434,66 € und durch die Erhöhung der Grundsteuer B von 340% auf 412% (Landesdurchschnitt) um 152.104,59 € eintreten.

 

Mindereinnahmen werden bei den Elternbeiträgen in den Kitas erwartet. Dies hängt mit der Einführung von beitragsfreien Jahren zusammen.

 

Mehrausgaben sind in folgenden Bereichen zu erwarten:

- Kreisumlage von 34 % auf 35,32% und in den Folgejahren auf 46%

- Kita Brückenstraße ab 2026

- Strategischer Grunderwerb

- Körperschaftsteuer Pflegeheim

 

Der Stand der liquiden Mittel laut Plan wird am 31.12.27 unter Berücksichtigung der übertragenen Ermächtigungen bei 31.560 € liegen.

 

Dazu wurden Fragen beantwortet. Die Unterlagen werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung übergeben und im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Zum Haushaltsentwurf soll es eine Arbeitsberatung geben, der Beschluss des Haushalts wird vermutlich im April ergehen.

 

 

Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von der Errichtung und dem Betrieb einer Kita in der Brückenstraße durch einen freien Träger. Im Jahr 2019 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass die Verwaltung einen freien Träger für eine Kita suchen solle, der das Kitagebäude auch gleich baut. Das notwendige Grundstück sollte dem Träger in Erbbaupacht übertragen werden. Das damalige Auswahlverfahren ergab zwar einen möglichen Auftragnehmer, in den Nachverhandlungen um den Erbbaurechtsvertrag wurden so viele Änderungen vom Auftragnehmer gewünscht, die die Verwaltung nicht mehr akzeptieren konnte. Da der Erbbaurechtsvertrag Bestandteil der Ausschreibung war, wäre die Gleichbehandlung der Bewerber nicht mehr gegeben.

Für diesen Fall hatte die Gemeindevertretung vorgegeben, dass die Kita dann von der Gemeinde errichtet werden soll. In der Vorbereitung der Planung stellte sich heraus, dass für das Projekt ein B-Plan notwendig sein soll. Aus personellen Gründen konnte die Projektplanung und das B-Planverfahren noch nicht begonnen werden.

Die Fraktion CDU/FDP möchte mit ihrem Beschlussantrag den damaligen Beschluss BS/GV/59/19-1 aufheben und erneut eine Trägersuche beauftragen. Dieser Vorschlag wurde in der Ausschusssitzung kontrovers diskutiert. Die Verwaltung steht nun vor der Ausschreibung der Planungsleistungen für das Projekt und den B-Plan in eigener Zuständigkeit. Wenn ein neuer Auftrag erteilt werden wird, muss die Ausschreibung der Trägersuche und für die B-Planung erstellt werden. Das könnte zu Verzögerungen führen. Die Fraktionen Die Linke, SPD und Die Grünen möchten kein neues Ausschreibungsverfahren beginnen lassen.

Zwei Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, vier waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der zweite Beschlussantrag des Abends behandelte die Anträge nach der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport. Der Hauptausschuss entscheidet über die Gewährung der Anträge von Vereinen unter der Voraussetzung der bereitstehenden Mittel im Haushalt 2024.

Alle Ausschussmitglieder haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes hat Herr Mücke angekündigt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Änderung B-Plan Zum Mühlenschlag BS/GV/48/21 zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzuschlagen. Dieser Beschluss stehe im Widerspruch zum Wegfall der Veränderungssperre. Wenn die Ziele der Änderung des B-Plans nicht durch die Veränderungssperre gesichert werden können, erscheint es sinnlos an dem Änderungsverfahren festzuhalten.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.