Außerplanmäßige Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 18.01.2024
Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.
Kreiskitaelternbeirat
Im Oktober 2023 wurden Frau Priya Naik-Brückner und Frau Gwendolin Thomas für den Kitakreis Elternbeirat für die Gemeinde Schulzendorf aufgestellt. Frau Naik-Brückner ist dazu noch die stellvertretende Vorsitzende des KKEB.
Der KKEB ist ein Zusammenschluss von engagierten, ehrenamtlich tätigen Eltern aus den 16 Kommunen des Landkreises Dahme-Spreewald, die ihre persönlichen Stärken sinnvoll für die Optimierung des Betreuungsalltags der Kinder in den Kitas einsetzen möchten.
Die Mitglieder des KKEB möchten Eltern, Kindern und Erzieherinnen aus über 180 Kitas, zahlreichen Tagespflegeeinrichtungen und allen Horten des Landkreises eine Stimme geben. Sie nehmen Vorschläge an, entwickeln gemeinsam Lösungen und fungieren als Sprachrohr in die Verwaltungen und in die Politik.
Der Kreiskitaelternbeirat vertritt die Interessen der Kita- und Hort-Eltern und Kita- und Hort-Kinder in der Öffentlichkeit, arbeitet im Jugendhilfeausschuss, mit dem Landkreis, den Städten, Gemeinden und Ämtern sowie natürlich mit den kommunalen Elternbeiräten zusammen.
Die Schulzendorfer Mitglieder des KKEB sind per E-Mail unter erreichbar. Weitere Informationen findet man unter www.kitaelternbeirat-lds.de .
Anschließend wurde der Tagesordnungspunkt „personelle Probleme in der Kita Märchenland Haus II im Zusammenhang mit zeitweiser Schließung der Einrichtung“ aufgerufen. Die Fraktion Die Linke hatte die Behandlung dieses Themas beantragt, dafür wurde zu der außerplanmäßigen Sitzung eingeladen.
Wegen hoher Krankheitsfälle musste Ende November die Einrichtung Kita Zum Märchenland Haus II für drei Tage geschlossen bleiben und im Dezember musste sie eine Woche lang geschlossen bleiben. An weiteren Tagen konnten die Öffnungszeiten nur verkürzt angeboten werden. An diesen Tagen mussten die Eltern die Betreuung ihrer Kinder anders organisieren. Bevor eine Kindereinrichtung geschlossen wird, werden die Ausfälle des Personals mit verschiedenen Maßnahmen ausgeglichen. Folgende Maßnahmen kommen dabei zur Anwendung: Es können die Gruppen und der Einsatz der Fachkräfte neu organisiert werden, Bereiche in einer Einrichtung werden erweitert oder geschlossen, die Angebote werden angepasst, Öffnungszeiten werden reduziert, Kapazitätsabsenkung könnten vorgenommen werden, Gruppen werden geschlossen, die Mitarbeit von ehrenamtlichen oder nebenamtlichen Kräften könnte sehr bedingt in Anspruch genommen werden, der Austausch von Mitarbeitern innerhalb der gemeindeeigenen Kitas wird organisiert, der Einsatz von weiteren Vertretungskräften (auch Zeitarbeitskräfte) wird vorgenommen, der Aufbau von Mehrstunden wird vorgenommen, der Einsatz von Leitungskräften in der Arbeit am Kind wird durchgeführt und wenn all diese Maßnahmen eine Betreuung der Kinder nicht mehr gewährleisten, ist die Schließung der Kita das letzte Mittel. Die Auswahl dieser Maßnahmen erfolgt individuell auf den jeweiligen Ausfall bezogen. Es ist ein Unterschied, ob die Fachkraft A mit fünfunddreißig Wochenstunden im Frühdienst mit fünf Kindern ausfällt oder die Fachkraft B mit fünfundzwanzig Wochenstunden mit zwanzig Kindern in der Kernzeit ausfällt (lediglich ein Beispiel zur Veranschauung). Außerdem müssen bei dem Einsatz der Maßnahmen die Räumlichkeiten der Einrichtung, das pädagogische Konzept und die Dauer des jeweiligen Ausfalls berücksichtigt werden. Die Forderung von Eltern, es solle ein Konzept für den Ausfall von Fachkräften vorgelegt werden, kann nicht erfüllt werden, weil der Einsatz der Maßnahmen individuell erfolgt. Eine grobe Handlungsrichtlinie in einem Ampelsystem liegt aber vor.
In der Diskussion wurde vorgeschlagen, dass auch mal andere Einrichtungen, die nicht von einer Schließung bedroht sind, trotzdem geschlossen werden könnten, die Erzieher in der betroffenen Kita eingesetzt werden, damit die Last verteilt und nicht ausschließlich bei den Eltern einer Kita liegen muss. Diesen Vorschlag lehnt die Verwaltung ab. Es ist den „unbeteiligten“ Eltern nicht zu erklären, warum sie auf eine Betreuung ihrer Kinder verzichten sollen, wenn die Betreuung in der eigenen Kita gesichert wäre. Es wurde auch vorgeschlagen, vor einer vermuteten Krankheitswelle zusätzliche Kräfte über Zeitarbeitsfirmen zu sichern, damit Fachkräfte vorhanden sind falls Krankheitsfälle dann tatsächlich eintreten. Auch das lehnt die Verwaltung ab, zusätzliche Kräfte können nur geordert werden, wenn tatsächlich ein Bedarf besteht. Eine „Personalvorratshaltung“ kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht durchgeführt werden.
Einige Mitglieder des Ausschusses appellierten an die Verwaltung, doch das Personal bei hohen Krankheitsfällen aus anderen Einrichtungen zu nehmen und dann diese Einrichtung zu schließen. Es wurde auch weiterhin vorgeschlagen, Überhangpersonal zu führen. Andere Mitglieder des Ausschusses zeigten Verständnis für die Maßnahmen der Verwaltung bei extremen Ausfällen des Personals.