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Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2023

Schulzendorf, den 15.12.2023

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 5.14 wurde an den Anfang der Behandlung der Beschlussanträge gesetzt und wurde zum neuen Tagesordnungspunkt 5.1.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

 

Kümmern im Verbund

Der Zuwendungsbescheid für das Jahr 2024 im Rahmen der Förderung „Pflege vor Ort“ für das interkommunale Projekt „Kümmern im Verbund“ ist eingegangen. Die Maßnahme kann dadurch ohne Unterbrechung in 2024 fortgeführt werden. Die Förderung beträgt für die vier Gemeinden (wie in 2023) 116.200 €. Der Eigenanteil muss jeweils im Haushalt gesichert sein. 

 

PV-Anlage Rathaus

Die zweite Ausschreibung über die Projektierung, Anschaffung und Installation einer PV-Anlage auf dem Dach und zwei Ladestationen auf dem Parkplatz des Rathauses war erfolgreich. Der Zuschlag wurde an Gexx aerosol GmbH aus Wildau erteilt, die Angebotssumme beträgt 115.729,29 €. Es wird erwartet, dass die Arbeiten noch in diesem Jahr beginnen und im Frühjahr 2024 fertig gestellt werden. Mit der Anlage soll ein Autarkiegrad von 59,1 % erreicht werden.

 

Beschlussverfolgung

Auf der Internetseite der Gemeinde (www.schulzendorf.de) wurde unter dem Navigationspunkt „Verwaltung“, der Link „Beschlussverfolgung“ eingerichtet. Wenn man diesem Link folgt, wird die Auswahl Beschlussverfolgung der Beschlüsse des Hauptausschusses und Beschlussverfolgung der Gemeindevertretung angeboten. Über diese Auswahl erreicht man die Übersicht der jeweiligen Beschlüsse ab 2019. Die Erledigung der Beschlüsse ist farblich dargestellt.

 

Zwangsversteigerung

Der Bürgermeister war durch den Beschluss BS/GV/56/21 beauftragt, in einem Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Höhe des durch ein Gutachten bestimmten Verkehrswert ein Angebot abzugeben. Die Zwangsversteigerung fand am 22.11.2023 vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen statt. Der Wert des Grundstückes laut Verkehrswertgutachten liegt bei 729.000 €. Der Zuschlag ging an die Gemeinde Schulzendorf mit dem Höchstgebot von 365.000 €.

 

Förderung Klimanetzwerk Dialogforum

Die Gemeinde Schulzendorf hat mit anderen Kommunen des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg im März 2023 einen Antrag auf Förderung des Aufbaus eines Klimanetzwerks bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gestellt. Die ZUG ist Projektträgerin für das Bundesministerium Wirtschaft und Klimaschutz. Mit E-Mail vom 27.11.2023 hat die ZUG informiert, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 15. November 2023 alle im Wirtschaftsplan 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung gesperrt wurden. In der Folge sind Bewilligungen von Vorhaben derzeit nicht mehr möglich. Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird informiert werden. Sobald Kenntnis über Neuerungen erlangt werden, wird die ZUG mit Antragstellern in Verbindung treten.

Die Gemeinde Schulzendorf hat darüber hinaus im Juni 2023 die Förderung der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts (mit Finanzierung eines Klimaschutzmanagers) und im Juli 2023 die Förderung der Erstellung einer Wärmeplanung im Rahmen der Nationalen-Klimaschutzinitiative bei der ZUG beantragt. Zu diesen Anträgen ist bisher kein Hinweis der ZUG eingegangen.

 

Neujahrsempfang

Der Neujahrsempfang der Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf wird in 2024 am 13. Januar stattfinden. Er wird von der Gemeinde Zeuthen ausgerichtet.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.1 wurde nichtöffentlich behandelt, weil es sich um eine Personalangelegenheit handelte. Die Gemeindevertretung beschloss die Einstellung des Bewerbers um die Leitungsstelle der Kita Löwenzahn.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, drei stimmten dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

Anschließend wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt.

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.2 wurde der Sitzungsplan der Gemeindevertretung und der Ausschüsse beschlossen. Zum Sitzungsplan werden noch die Sitzungstermine der gemeinsamen Sitzungen der Regionalausschüsse von Zeuthen, Eichwalde, Wildau und Schulzendorf am 29.02.2024, 11.04.2024, 26.09.2024 und 14.11.2024 hinzugefügt.

Fünfzehn Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, kein Mitglied stimmte dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.3 wurden der Wahlleiter und der stellvertretende Wahlleiter für das Wahlgebiet Schulzendorf berufen. Die Verwaltung hat als Wahlleiter Herrn Reech und als stellvertretenden Wahlleiter Herrn Witte vorgeschlagen.

Fünfzehn Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, kein Mitglied stimmte dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

Das Thema „Zusammenführung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz“ wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.4 behandelt. In Schulzendorf gibt es noch 15 Grundstücke im Eigentum der Gemeinde, auf denen Gebäude stehen, die den Bewohnern gehören. Diese Grundstücke wurden vor 1990 den jetzigen Gebäudeeigentümern per Nutzungsurkunde für den Bau des jetzt aufstehenden Gebäudes zur Verfügung gestellt. Nach der Wiedervereinigung wurde mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen, die getrennten Eigentumsverhältnisse zusammenzuführen. Dieses Recht haben viele Gebäudeeigentümer in Schulzendorf genutzt. Der Anspruch auf einen vergünstigten Kaufpreis bzw. Erbbauzins besteht allerdings nicht mehr. Es wird aber trotzdem vorgeschlagen, diese gesetzlichen Regelungen weiterhin anzuwenden, da die Grundstücke nach jetziger Rechtslage quasi keinen Wert mehr für die Gemeinde Schulzendorf darstellen. Nur mit dem übereinstimmenden Willen der beiden Eigentümer (für Gebäude bzw. Grundstück) ist eine Verwertung für die Gemeinde entweder über einen Verkaufserlös bzw. Erhebung von Erbbauzinsen möglich. Dazu wurden Fragen beantwortet.

Vierzehn Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, zwei Mitglieder stimmten dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre für den B-Plan „Zum Mühlenschlag“ war Thema des neuen Tagesordnungspunktes 5.5. Die Gemeindevertretung hat im Dezember 2021 eine Veränderungssperre für den B-Plan beschlossen, weil sie Änderungen an dem B-Plan vornehmen wollte. Um diese Änderungen nicht zu gefährden, war eine Veränderungssperre notwendig. Würde keine Veränderungssperre bestehen, könnte nach altem B-Plan Baumaßnahmen vorgenommen werden, die den neuen Plänen entgegenstehen. Eine Veränderungssperre gilt für zwei Jahre, da die Arbeiten an dem neuen B-Plan noch nicht beendet sind, soll die Veränderungssperre verlängert werden. Ein Entwurf eines neuen B-Plans wurde bereits ausgelegt und Einwendungen und Hinweise der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurden aufgenommen. Diese werden zurzeit erarbeitet und werden dann abgewogen. Mit den Erkenntnissen soll der B-Planentwurf angepasst werden. Über diesen Beschlussantrag wurde auf Antrag der Fraktion Die Linke namentlich abgestimmt.

Sechs Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, zehn Mitglieder stimmten dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten. Der Beschlussantrag wurde damit abgelehnt. Das bedeutet, dass eine Mehrheit der Gemeindevertretung die damals gewünschten Änderungen des B-Plans nicht mehr schützen möchte. Sollte ein Bauantrag nach dem bisherigen B-Plan gestellt werden, würde über diesen Antrag nach den bisherigen Regeln des B-Plans entschieden werden. Nach Ansicht der Verwaltung ist der bestehende B-Plan unwirksam. Dies müsste bei der Bearbeitung eines Bauantrages berücksichtigt werden.

Wenn eine Mehrheit die Änderungswünsche des B-Plans nicht mehr sichern möchte, scheinen die Änderungswünsche nicht mehr zu bestehen. Konsequenterweise müsste eine Mehrheit der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Plans aufheben, damit die Verwaltung nicht weiter daran arbeitet. Man wird sehen, ob es diesen Beschlussantrag geben wird.

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.6 handelte von der Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teil des B-Plans „Ortszentrum“. Auch hier wünschte sich eine Mehrheit eine Änderung des nördlichen Teils des B-Plan „Ortszentrum“. Zur Sicherung der Änderung wurde eine Veränderungssperre beschlossen, deren Dauer nun ausläuft. Einer weiteren Veränderungssperre bedarf es einer Verlängerung. Bisher gibt es noch keinen Entwurf eines B-Plans, der zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden konnte. Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben der Verwaltung bisher keine Richtung vorgegeben. Der Bürgermeister hat den Mitgliedern der Gemeindevertretung eine Skizze vorgelegt, die noch nicht qualifiziert wurde.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, sieben Mitglieder stimmten dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.7 befasste sich mit der Aufhebung eines Teils des B-Plans „Ortszentrum“. Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt hat man die Veränderungssperre des B-Plans verlängert, weil Mitglieder der Gemeindevertretung eine andere Nutzung und damit eine andere als bisher geplante Bebauung der nördlichen Fläche vom Rathaus wünschen. Dies muss in der Zeit der Gültigkeit der Veränderungssperre erfolgen, gäbe es keine Veränderungssperre, bestünde Baurecht und die Wünsche der Gemeindevertretung wären nicht umsetzbar. Die erste Veränderungssperre läuft zeitnah aus, sie wurde zuvor verlängert. Das Verfahren zur Änderung des B-Plans könnte länger dauern, als die Dauer der verlängerten Veränderungssperre. Man sollte darüber nachdenken, ob nicht parallel zur Verlängerung der Veränderungssperre der betroffene Teil des B-Plans aufgehoben werden sollte, damit die Änderungswünsche der Gemeindevertretung umgesetzt werden können. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Beschlussantrag zur Aufhebung des Teils des B-Plans einzubringen, der hier behandelt wurde.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, sieben Mitglieder stimmten dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

Der Beschlussantrag zum neuen Tagesordnungspunkt 5.8 wurde von Herrn Lübke von der Fraktion SPD vorgetragen. Er sieht die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schulzendorf neu zu erstellen. Seit dem Inkrafttreten des bisherigen FNP habe sich der Ort stark verändert, Bedürfnisse müssen neu berücksichtigt werden, dies können mit einem neuen FNP geschehen. Dieser Beschlussantrag sollte auch von den Fraktionen Die Grünen und Die Linke unterschrieben sein, denn diese Fraktionen teilen die Vorstellungen der SPD. Die Fraktion CDU/FDP sieht jetzt keine Notwendigkeit, solch ein Verfahren anzustoßen. Darüber sollte die nächste Gemeindevertretung entscheiden, die am 09.06.2024 gewählt wird. Die Fraktion Bürgerbündnis ist dagegen, man sollte eher ein Leitbild erstellen. Vor der Abstimmung wurde eine Pause eingefügt.

Sieben Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, ein Mitglied stimmte dagegen, sechs Mitglieder haben sich enthalten. An dieser Abstimmung haben nur 14 Mitglieder der Gemeindevertretung teilgenommen.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 5.9 behandelte eine Neufassung des Nutzungsvertrags mit der SG Schulzendorf über die Nutzung der Sportplatzanlage an der August-Bebel-Straße. Der Sportplatz wird von der SG Schulzendorf genutzt, der bisherige Nutzungsvertrag sieht die Bewirtschaftung der Anlage durch die Sportgemeinschaft vor, dem konnte die Sportgemeinschaft in den letzten Jahren nicht vollständig nachkommen. Das Anlagevermögen Sportplatz drohte Schaden zu nehmen, aus diesem Grund hatte der Bauhof einen großen Teil der Pflege übernommen. Mit einem neuen Nutzungsvertrag sollen die zukünftigen Verhältnisse geregelt werden. Die Vorstellung der SG Schulzendorf ist die Übernahme der Verantwortung für die Anlage und deren Bewirtschaftung und wünscht sich dazu eine jährliche Unterstützung durch die Gemeinde in Höhe von 20.000 €. Die Verantwortlichkeit für die Gebäude auf dem Gelände soll bei der Gemeinde liegen. Die Verwaltung empfiehlt eine jährliche Zahlung an den Verein nur, wenn der Verein auch für die Gebäude verantwortlich ist. Wenn die Gemeinde weiter für die Gebäude verantwortlich sein soll, sollte die jährliche Zahlung entbehrlich sein. Seit dem 11.12.2023 liegt ein neuer Vertragsentwurf vor, nach dem die Gemeinde für die Gebäude verantwortlich sein soll, die SG einen Zuschuss von Jährlich 20.000 € plus jährliche Preissteigerung erhalten und die SG zum jeweiligen Jahresende die Verwendung des Zuschusses nachweisen soll. Frau Mollenschott forderte, der Nutzungsvertrag soll zum Inhalt haben, dass der Vertragspartner gemeinnützig sein soll. Herr Thieke würde einem Vertrag zustimmen, der eine jährliche Förderung durch die Gemeinde vorsieht. Zuvor müsse aber ein Haushalt beschlossen sein und alle Teile der Sportanlage soll zuvor im Eigentum der Gemeinde liegen. Herr Lübke erläuterte, hier ginge es nicht darum, dass die SG Schulzendorf ein Grundstück der Gemeinde nutzen möchte und dafür bezahlen solle, sondern die SG Schulzendorf übernehme die Pflege und Bewirtschaftung der Anlage aus der Verantwortung der Gemeinde und müsse dafür unterstützt werden. Frau Brühl hätte noch mehr als 70 Fragen, die in Ausschusssitzungen behandelt werden sollten. Frau Tauche beantragte den Verweis in die Ausschüsse. Über den Antrag über den Verweis in die Ausschüsse wurde abgestimmt.

Elf Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, drei Mitglieder stimmten dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten. An dieser Abstimmung haben nur 15 Mitglieder der Gemeindevertretung teilgenommen. Der Vertragsentwurf wird in den Ausschüssen behandelt.

 

Die Wahl eines Vertreters der Gemeinde Schulzendorf in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Dahme-Notte“ stand im neuen Tagesordnungspunkt 5.10 an. Bisher war Herr Sonntag der Vertreter, der nun zurückgetreten ist. Die Verwaltung schlug die neue Geschäftsbereichsleiterin Bau und öffentliche Ordnung, Frau Kruse, vor.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, zwei Mitglieder stimmten dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten. An dieser Abstimmung haben nur noch 12 Mitglieder der Gemeindevertretung teilgenommen.

 

 

Mitglieder des Seniorenbeirats sollten unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.11 benannt werden. Der Seniorenbeirat, der in den Sitzungen der Gemeindevertretung die Interessen der Senioren vertreten soll, hat sich verändert. Mitglieder haben ihre Tätigkeit beendet, neue Mitglieder sind dazu gekommen.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, kein Mitglied stimmte dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

Die Vorbereitung einer 650-Jahrfeier der Gemeinde Schulzendorf in 2025 sollte unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.12 behandelt werden. Die Fraktion Die Linke schlägt vor, der Bürgermeister solle ein Programm für die Feierlichkeiten erarbeiten und dabei Bürger, die Vereine, die Ortschronisten und die Gewerbetreibenden einbeziehen.

Elf Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, kein Mitglied stimmte dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Über die Errichtung einer Kita wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 5.13 verhandelt. Die Verwaltung schlägt vor, die Kita Haus II der Kita zum Märchenland als eigenständige Kita einzurichten. Sie solle eine eigene Leitung und einen eigenen Kitaausschuss erhalten. Somit würde die Leitung und Organisation der Kita einfacher laufen.

Fünf Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, vier Mitglieder stimmten dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten. An dieser Abstimmung haben nur noch 10 Mitglieder der Gemeindevertretung teilgenommen.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von verkürzten Starts von der Südbahn des BER bei Ostwind. Die Fraktion Bürgerbündnis möchte den Bürgermeister dazu beauftragen, sich dafür einzusetzen, dass keine verkürzten Starts mehr von der Südbahn durchgeführt werden. Herr Lübke trug vor, dass seine Fraktion den vorgelegten Beschlussantrag nicht ausreichend empfinde und beantragte die Abstimmung über einen eigenen neuen Antrag. Danach soll der Bürgermeister weiterhin in Form eines kooperativen und ergebnisorientierten Dialogs für die Reduzierung des Fluglärms beauftragt werden. Außerdem soll er zur Umsetzung dieser Forderung die Bürgerinnen und Bürger einbinden. Er soll sich dafür einsetzen, dass Referenten der FBB im Rahmen des Formats „Nachbarn im Dialog“ eine öffentliche Dialogveranstaltung in Schulzendorf durchführen. Über beide Vorschläge wurde intensiv diskutiert. Frau Brühl hat in ihren Beschlussantrag Teile aus dem Antrag von Herrn Lübke aufgenommen und Herr Lübke hat seinen Antrag daraufhin zurückgezogen. Die geänderte Version kam dann zur Abstimmung.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten dafür, kein Mitglied stimmte dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten. An dieser Abstimmung haben nur noch 10 Mitglieder der Gemeindevertretung teilgenommen.

 

Die Tagesordnungspunkte neu 5.11-5.14 wurden nach 22 Uhr aufgerufen. Zuvor hat keine Fraktion den Aufruf weiterer Tagesordnungspunkte nach 22 Uhr beantragt. Nach der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung werden nach 22 Uhr keine Tagesordnungspunkte mehr aufgerufen. Nach 22 Uhr hat die Fraktion Bürgerbündnis beantragt, Tagesordnungspunkte auch nach 22 Uhr zu behandeln. Dem hat keine Fraktion widersprochen. Es wird sicher noch in der Gemeindevertretung geprüft, ob die nach 22 Uhr gefassten Beschlüsse rechtmäßig sind.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.