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Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2023

Schulzendorf, den 01.12.2023

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert, der Tagesordnungspunkt 6.3 „Änderung des Flächennutzungsplans“ wurde von der Tagesordnung genommen.

Anschließend hat Herr Reech, der den Bürgermeister vertreten hat, informiert.

 

Kümmern im Verbund

Der Zuwendungsbescheid für das Jahr 2024 im Rahmen der Förderung „Pflege vor Ort“ für das interkommunale Projekt „Kümmern im Verbund“ ist eingegangen. Die Maßnahme kann dadurch ohne Unterbrechung in 2024 fortgeführt werden. Die Förderung beträgt für die vier Gemeinden (wie in 2023) 116.200 €. Der Eigenanteil muss jeweils im Haushalt gesichert sein. 

 

PV-Anlage Rathaus

Die zweite Ausschreibung über die Projektierung, Anschaffung und Installation einer PV-Anlage auf dem Dach und zwei Ladestationen auf dem Parkplatz des Rathauses war erfolgreich. Der Zuschlag wurde an Gexx aerosol GmbH aus Wildau erteilt, die Angebotssumme beträgt 115.729,29 €. Es wird erwartet, dass die Arbeiten noch in diesem Jahr beginnen und im Frühjahr 2024 fertig gestellt werden. Mit der Anlage soll ein Autarkiegrad von 59,1 % erreicht werden.

 

Beschlussverfolgung

Auf der Internetseite der Gemeinde (www.schulzendorf.de) wurde unter dem Navigationspunkt „Verwaltung“, der Link „Beschlussverfolgung“ eingerichtet. Wenn man diesem Link folgt, wird die Auswahl Beschlussverfolgung der Beschlüsse des Hauptausschusses und Beschlussverfolgung der Gemeindevertretung angeboten. Über diese Auswahl erreicht man die Übersicht der jeweiligen Beschlüsse ab 2019. Die Erledigung der Beschlüsse ist farblich dargestellt.

 

Zwangsversteigerung

Der Bürgermeister war durch den Beschluss BS/GV/56/21 beauftragt, in einem Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Höhe des durch ein Gutachten bestimmten Verkehrswert ein Angebot abzugeben. Die Zwangsversteigerung fand am 22.11.2023 vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen statt. Der Wert des Grundstückes laut Verkehrswertgutachten liegt bei 729.000 €. Der Zuschlag ging an die Gemeinde Schulzendorf mit dem Höchstgebot von 365.000 €.

 

Förderung Klimanetzwerk Dialogforum

Die Gemeinde Schulzendorf hat mit anderen Kommunen des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg im März 2023 einen Antrag auf Förderung des Aufbaus eines Klimanetzwerks bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gestellt. Die ZUG ist Projektträgerin für das Bundesministerium Wirtschaft und Klimaschutz. Mit E-Mail vom 27.11.2023 hat die ZUG informiert, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 15. November 2023 alle im Wirtschaftsplan 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung gesperrt wurden. In der Folge sind Bewilligungen von Vorhaben derzeit nicht mehr möglich. Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird informiert werden. Sobald Kenntnis über Neuerungen erlangt werden, wird die ZUG mit Antragstellern in Verbindung treten.

Die Gemeinde Schulzendorf hat darüber hinaus im Juni 2023 die Förderung der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts (mit Finanzierung eines Klimaschutzmanagers) und im Juli 2023 die Förderung der Erstellung einer Wärmeplanung im Rahmen der Nationalen-Klimaschutzinitiative bei der ZUG beantragt. Zu diesen Anträgen ist bisher kein Hinweis der ZUG eingegangen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde das weitere Vorgehen mit dem B-Plan Ortszentrum besprochen. Auf der Tagesordnung steht der Beschlussantrag „Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Ortszentrum Schulzendorf“. Eine Veränderungssperre wurde verhängt, weil Mitglieder der Gemeindevertretung eine andere Nutzung und damit eine andere als bisher geplante Bebauung der nördlichen Fläche vom Rathaus wünschen. Dies muss in der Zeit der Gültigkeit der Veränderungssperre erfolgen, gäbe es keine Veränderungssperre, bestünde Baurecht und die Wünsche der Gemeindevertretung wären nicht umsetzbar. Die erste Veränderungssperre läuft zeitnah aus, sie muss verlängert werden. Das Verfahren zur Änderung des B-Plans könnte länger dauern, als die Dauer der verlängerten Veränderungssperre. Man sollte darüber nachdenken, ob nicht parallel zur Verlängerung Veränderungssperre der betroffene Teil des B-Plans aufgehoben werden sollte, damit die Änderungswünsche der Gemeindevertretung umgesetzt werden können. Nach intensiver Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, einen Beschlussantrag zur Aufhebung des Teils des B-Plans zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einzubringen, damit darüber entschieden werden kann.

 

 

Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von der 1. Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des B-Plans Zentrum Schulzendorf. Dies musste nicht weiter besprochen werden und man kam schnell zur Abstimmung.

Fünf Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 wurde auch über eine Veränderungssperre verhandelt, hier ist es die Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des B-Plans Zum Mühlenschlag. Nach Auffassung der Verwaltung sind der B-Plan Zum Mühlenschlag und die erste Änderung zum B-Plan Zum Mühlenschlag unwirksam. Zurzeit wird an einer Neufassung des B-Plans gearbeitet. Für den Fall, dass keine Unwirksamkeit besteht, sollte eine Veränderungssperre die Neufassung nicht gefährden. Dies wurde kontrovers diskutiert.

Drei Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6.3 handelte von der Zusammenführung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum. In Schulzendorf gibt es Grundstücke im Eigentum der Gemeinde, auf denen Häuser stehen, die im Eigentum von Privatleuten liegen. Diese Verhältnisse sollen bereinigt werden, weil die Eigentümer der Gebäude keine Pacht für die Nutzung der Grundstücke zahlen. Die Verwaltung schlägt vor, den Gebäudeeigentümern den Kauf zum halben Bodenrichtwert oder die Pacht anzubieten. Dies soll in Anlehnung der Regeln des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes geschehen. 

Vier Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Um die Errichtung einer Kita ging es im neuen Tagesordnungspunkt 6.4. Das Kitagebäude in der Otto-Krien-Straße, das vorrübergehend genutzt werden soll, bis eine neue Kita errichtet ist, wurde bisher als Außenstelle der Kita Zum Märchenland behandelt. Es stellte sich nun heraus, dass beide Häuser mit nur einer Leitung nicht zu führen sind. Die Verwaltung schlägt vor, die Kita in der Otto-Krien-Straße als eigenständige Kita einzurichten, damit dort auch eine eigene Leitung installiert werden kann. Über die Errichtung einer Kita hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.

Sechs Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 6.5 wurde die Neufassung des Nutzungsvertrages Sportplatz behandelt. Der Sportplatz wird von der SG Schulzendorf genutzt, der bisherige Nutzungsvertrag sieht die Bewirtschaftung der Anlage durch die Sportgemeinschaft vor, dem konnte die Sportgemeinschaft in den letzten Jahren nicht vollständig nachkommen. Das Anlagevermögen Sportplatz drohte Schaden zu nehmen, aus diesem Grund hatte der Bauhof einen großen Teil der Pflege übernommen. Mit einem neuen Nutzungsvertrag sollen die zukünftigen Verhältnisse geregelt werden. Die Vorstellung der SG Schulzendorf ist die Übernahme der Verantwortung für die Anlage und deren Bewirtschaftung und wünscht sich dazu eine jährliche Unterstützung durch die Gemeinde in Höhe von 20.000 €. Die Verantwortlichkeit für die Gebäude auf dem Gelände soll bei der Gemeinde liegen. Dies wurde kontrovers diskutiert.

Die Verwaltung empfiehlt eine jährliche Zahlung an den Verein nur, wenn der Verein auch für die Gebäude verantwortlich ist. Wenn die Gemeinde weiter für die Gebäude verantwortlich sein soll, sollte die jährliche Zahlung entbehrlich sein.

In der Diskussion wurde gefordert, dass bei einer jährlichen Förderung mindestens die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden sollen. Der Verein sollte auch seine Einnahmen und Ausgaben darlegen, damit man einschätzen kann, wie hoch eine Förderung notwendig sein könnte. Man hat auch darüber gesprochen, den Sportplatz wie die Halle zur Verfügung zu stellen. Die Bewirtschaftung läge bei der Gemeinde und den Nutzern würden Zeiten zur Nutzung vergeben. Der Vertragsentwurf wurde kontrovers diskutiert.

Ein Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6.6 handelte von der Vorbereitung der 650-Jahrfeier im Jahr 2025. Die Fraktion Die Linke hat vorgeschlagen, 100.000 € in den Haushalt 2024 einzustellen und den Bürgermeister zu beauftragen, Feierlichkeiten zu organisieren. Mitglieder des Ausschusses wollten nur zustimmen, wenn vorher bekannt ist, was geplant sein wird. Andere verlangten die Beteiligung der Ortschronisten und Vereine. Bisher hat der Bürgermeister nur eine grobe Planung aber bereits die Ortschronisten und die Vereine zu dem Thema angesprochen. Es wurden viele Bedenken geäußert. Die Fraktion Die Linke hat auf eine Abstimmung verzichtet.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von der Forderung, verkürzte Starts von der Südbahn des BER in Richtung Osten zu untersagen. Die Fraktion Bürgerbündnis hat diesen Beschlussantrag eingebracht. Herr Dr. Schröder konnte diesen Antrag als Mitglied der Fraktion nicht weiter erläutern. Trotzdem kam es zur Abstimmung.

Sechs Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 „Verschiedenes“ wurde nichts vorgetragen.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.