Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 08.11.2023
Zum Beginn der Sitzung hat Herr Sonntag informiert.
Erstellung eines Gefahrenabwehrbedarfsplans
Alle erforderlichen Daten der vergangenen Jahre wurden dem Auftragnehmer zu gearbeitet. Nunmehr wird dieser anhand der Daten eine Risikoanalyse erstellen, welche die Grundlage für die Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes darstellt. Anschließend wird der Gefahrenabwehrbedarfsplan erarbeitet und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung zugeleitet.
Löschwasserbrunnen
Der Löschwasserbrunnen im Dorfanger musste erneuert werden. Eine Reparatur war aufgrund des Alters des Brunnens nicht mehr möglich.
In der Brückenstraße / Ecke Herweghstraße wurde ein neuer Löschwasserbrunnen errichtet. Dieser soll vorrangig der Löschwasserversorgung einer noch zu errichtenden Kindertageseinrichtung aber auch der näheren Umgebung dienen.
Laternenumzug
Am Donnerstag, 09.11.2023 findet ab 18.30 Uhr ein gemeinsamer Laternenumzug einiger Kindertageseinrichtungen statt. Veranstalter ist der Schulzendorfer Feuerwehrverein. Im Anschluss an den Umzug besteht die Möglichkeit, Snacks und Getränke zu erwerben und zu verzehren. Zu diesem Zwecke wird der Parkplatz an der Mehrzweckhalle am 09.11.2023 in der Zeit von 14 bis 20 Uhr für die Allgemeinheit gesperrt. Eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Durchführung der Veranstaltung sowie das Aufstellen der Verkehrszeichen liegt vor.
Die Route des Laternenumzugs ist für folgende Straßenabschnitte geplant: Walther-Rathenau-Straße 80 (Start am Feuerwehrgerätehaus) - Heinrich-Heine-Straße - Clara-Zetkin-Straße - Kleiststraße - Walther-Rathenau-Straße 80 (Ende)
Leistungsüberprüfung der Feuerwehr
Ende November findet die Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schulzendorf statt. Zu diesem Zwecke werden dem Landkreis an diesem Tag diverse Unterlagen (z.B. Übersicht zum Ausbildungsstand, Übersicht zur jährlichen Unterweisung der einzelnen Einsatzkräfte, Einsatzberichte etc.) zur Verfügung gestellt.
Obdachlosenunterkunft
Die Gemeinde Schulzendorf unterhält seit 2011 eine Notunterkunft in Form einer angemieteten Wohnung in Königs Wusterhausen. Diese wird derzeit von einer Person bewohnt. Auf Grund diverser Beschwerden der Nachbarschaft hinsichtlich von Handgreiflichkeiten etc. hat uns die Wohnungsbaugesellschaft aufgefordert, den Obdachlosen auszuweisen. Sollte die Gemeinde Schulzendorf dieser Aufforderung nicht nachkommen, würde der Mietvertrag gekündigt werden. Die Gemeinde Schulzendorf hätte infolgedessen keine Notunterkunft mehr für Obdachlose.
In Abwägung des Vorliegens einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung für alle Bürger gegen das Interesse eines Einzelnen, der auf Grund seines Verhaltens aufzeigt, nicht unterbringungswillig zu sein, hat sich die Gemeinde Schulzendorf dazu entschieden, den Bewohner zum 31.10.2023 auszuweisen. Der Bewohner hat die Unterkunft nicht freiwillig verlassen und wird dies nach eigenen Angaben auch nicht tun.
Insofern wird die Zwangsräumung der Obdachlosenunterkunft in der 45. Kalenderwoche durchgeführt.
PV-Anlage Rathaus
Die zweite Ausschreibung über die Projektierung, Anschaffung und Installation einer PV-Anlage auf dem Rathausdach und zwei Ladestationen auf dem Parkplatz des Rathauses war erfolgreich. Der Zuschlag wurde an Gexx aerosol GmbH aus Wildau erteilt, die Angebotssumme beträgt 115.729,29 €. Es wird erwartet, dass die Arbeiten noch in diesem Jahr beginnen und im Frühjahr 2024 fertig gestellt werden. Mit der Anlage soll ein Autarkiegrad von 59,1 % erreicht werden.
Spielplatz Mühlenschlag
Die Stellungnahmen der Fraktionen zu den beiden in der GV vorgestellten Varianten wurden an das Planungsbüro übergeben. Die überarbeitete Planung soll in der 47. KW vorliegen.
Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über das Projekt „Beleuchtung August-Bebel-Straße“ berichtet. In der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses vom 30.08.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, hinsichtlich der Errichtung einer Straßenbeleuchtung in der August-Bebel-Straße eine Kostenschätzung und weitere Prüfungen zur Umsetzbarkeit der unterschiedlichen Varianten des Projekts anzustellen. Da zwischen dem jetzt vorhandenen Zaun und der Fahrbahn keine freie Trasse mehr vorhanden ist, soll das Kabel in der geplanten Gehwegtrasse (teilweise hinter der zurzeit bestehenden Zaunanlage) erfolgen. Um hier Baufreiheit zu haben, muss die Gemeindeverwaltung die Eigentümer auffordern, den Zaun zurückzusetzen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um sogenannte Vorflächen (Eigentum der Gemeinde, Nutzung durch Anlieger). Allerdings liegen einige Flächen in dieser Flucht auch in Privateigentum. Die vorhandene Baumreihe auf der Südseite der August-Bebel-Straße weist fast durchgängig ca. 10 m Abstand zwischen den vorhandenen Bäumen auf. Um die Leuchten mittig zwischen den vorhandenen Bäumen zu platzieren, würde sich ein Leuchten-Abstand von 30m ergeben, respektive nach jedem 3. Baum wird eine Leuchte platziert. Eine solche Aufstellung ist mit folgenden Konsequenzen verbunden: An 8 Leuchtenstandorten sind örtliche Verringerungen des Lichtpunktenabstandes auf 24m bis 26,5m erforderlich. Dies hat lichttechnisch die ungleichmäßige Ausleuchtung der Fahrbahn zur Folge. Auf den geplanten Gehwegen können auch stärkere Ungleichmäßigkeiten auftreten, jedoch in Kauf genommen werden. Insgesamt erhöht sich die Anzahl der Lichtpunkte von 25 auf 27 (+2 LP) An den Einmündungen Finkenweg und Fließsteig müsste je ein vorhandener Baum (Baum-Nr. 664 und 704) entfernt werden. Alle Grundstückszuwegungen, die sich mittig zwischen 2 Bäumen befinden, an denen Leuchten aufgestellt werden, müssen seitlich verschwenkt werden. Die berechnete Lichtpunkthöhe und die Leistung der Leuchten bleibt, wie bisher bemessen. Eine exakte lichttechnische Bemessung ist erst im Zuge der konkreten Ausführungsplanung erforderlich.
Bei der Realisierung dieser Variante sind mit Mehrkosten von 20.000 € zu rechnen.
Der Ausschuss empfiehlt eine Informationsveranstaltung für die Anwohner/innen der August-Bebel-Straße zu organisieren, in welcher das Projekt vorgestellt werden soll. Diese Veranstaltung könnte einer möglichen Erhebung eines Meinungsbildes dienen.
Unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat Herr Sonntag über die zurzeit laufenden Tiefbaumaßnahmen berichtet. Dazu wurden Fragen beantwortet.
Unter dem Tagesordnungspunkt 7 „Verschiedenes“ hat Frau Mollenschott über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Landkreises zur Thematik „Schulstandort einer weiterführenden Schule“ berichtet. Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Schulstandorte in Schulzendorf und Bestensee. Eine Entscheidung ist darüber bisher nicht getroffen worden.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.