Stichwahl um das Amt des Landrates am 12. November 2023
Informationen zur Urnenwahl und Briefwahl
Am Sonntag, 12. November 2023, findet im Landkreis Dahme-Spreewald die Stichwahl um das Amt des Landrates statt.
Zur Wahl stehen Herr Steffen Kotré (AfD) und Herr Sven Herzberger (Einzelwahlvorschlag).
Die etwa 147.000 Wahlberechtigten in Dahme-Spreewald sind erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zur Vorbereitung der anstehenden Stichwahl werden zum Beispiel Personen, die nach der Hauptwahl bis zur Stichwahl das 16. Lebensjahr erreichen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen, dagegen werden in Sterbefällen, die Personen von Amts wegen ausgetragen.
Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen.
Das vorläufige Endergebnis der Hauptwahl vom 8. Oktober 2023 im Überblick:
| Stimmen | Anteil/Quorum |
Frau Susanne Rieckhof (SPD)
| 21.921 | 29,9 % |
Herr Steffen Kotré (AfD)
| 25.862 | 35,3 % |
Herr Sven Herzberger (Einzelwahlvorschlag)
| 25.543 | 34,8 % |
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Wahlberechtigte
| 146.945 |
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WählerInnen
| 74.633 | 50,8 % |
Gültige Stimmen
| 73.326 | 98,2 % |
Ungültige Stimmen
| 1.307 | 1,8 % |
146.945 Wahlberechtigte waren zur Landratswahl aufgerufen. Die Wahlbeteiligung lag bei 50,8 Prozent.
Die Wahlergebnisse vom 8. Oktober 2023 sind hier zu finden: https://www.dahme-spreewald.info/wahlen/index.html
Die Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses der Hauptwahl erfolgt am 13. Oktober 2023 zur Sitzung des Kreiswahlausschusses (Freitag, 13. Oktober 2023 um 14:00 Uhr im Landratsamt in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, im Raum 120).
Bei der Stichwahl am 12. November 2023 gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Sollte kein Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, käme anstatt der Direktwahl ein neues Verfahren zum Einsatz, an deren Ende die Entscheidung bei den Mitgliedern des Kreistages läge.
Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es 219 Urnenwahlbezirke und 37 Briefwahlbezirke.
Die Wahllokale haben am Sonntag, dem 12. November 2023, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben.
WählerInnen, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Es sei denn, sie haben die Unterlagen ausdrücklich nur für die Hauptwahl beantragt. In diesen Fällen, ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen notwendig, wenn man nicht im Wahllokal abstimmen möchte.
Selbstverständlich kann man auch Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. Auch in diesen Fällen ist jedoch ein Antrag notwendig. Wenn man sich doch für die Wahl in einem Wahllokal entscheiden sollte, kann man mit seinen Briefwahlunterlagen in ein Wahllokal wählen gehen. Der Antrag kann mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), aber auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde oder Amtsverwaltung gestellt werden. In einem elektronisch gestellten Antrag ist neben der Angabe von Namen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (zum Beispiel die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Briefwahlunterlagen spätestens Donnerstagmittag, den 9. November 2023, durch Einwurf in einen Postbriefkasten zurücksenden müssen, damit diese noch pünktlich beim Kreiswahlleiter des Landkreises Dahme-Spreewald eintreffen!
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Post am Sonntag keine Wahlbriefe zustellt. Ein erst am Sonnabend, 11.11.2023, in den Postbriefkasten eingeworfener Wahlbrief kann nicht mehr zur Auszählung gelangen.
Danach kann man die Briefwahlunterlagen nur noch direkt beim Landkreis abgeben. Dafür kann der Wahlbriefumschlag in den unten aufgeführten Postkästen des Landratsamtes eingeworfen werden. Diese werden letztmalig am Wahlsonntag um 18:00 Uhr geleert.
Sie können die Unterlagen auch direkt bei der Kreisverwaltung
Postkasten Standort Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald)
Postkasten Standort Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen einwerfen.
Landrat Stephan Loge und Kreiswahlleiter Peer Binienda haben ihr Dankeschön an die Wahlhelfenden ausgesprochen. „Herzlichen Dank für die tatkräftige Unterstützung an die vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die mit ihrem Einsatz am Wahlsonntag für einen reibungslosen Wahlablauf und eine zügige Auszählung gesorgt haben.“ Außerdem bitten sie die Wahlhelfenden erneut darum, sich für die am 12. November 2023 anstehende Stichwahl als Helfer zur Verfügung zu stellen.