Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Sitzung des Hauptausschusses am 20.09.2023

Schulzendorf, den 28.09.2023

Zum Beginn der Sitzung hat Herr Reech, der stellvertretende Bürgermeister, informiert.

Kitapersonal

In der Kita Löwenzahn wird das pädagogische Personal aktuell durch Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen unterstützt. Dies ist notwendig, um dem vollen Betreuungsanspruch der Kinder und dem Urlaubsanspruch der Mitarbeiter, trotz hohem Krankenstand, gerecht werden zu können. Die Mehrkosten dafür werden aus den Budgets der Kita genommen.

 

Photovoltaikanlage Rathaus

Die Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung Errichtung einer PV-Anlage auf dem Rathaus ist fertig gestellt worden und der gemeinsamen Vergabestelle zur Veröffentlichung übergeben worden.

 

Organisationsuntersuchung

Die Angebote für die Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung wurden geprüft und der Zuschlag wurde an BLS Managementberatung aus Mainz erteilt. Die Auftragssumme liegt bei 57.000 €. Neben der Überprüfung der Strukturen und Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe werden auch die Erstellung von Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen erwartet.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat der Fluglärmschutzbeauftragte BER, Herr Strogies, eine Präsentation zum Thema Fluglärm vorgetragen. Hauptthemen waren die „Hoffmannkurve“, 15 Grad Starts, Statistiken zu Flugzahlen (Starts und Landungen) im Vergleich der Jahre 2019 bis heute und Einhaltung der Flugrouten. Die Handlungsmöglichkeiten der Fluglärmkommission sowie der umliegenden, betroffenen Gemeinden sind überschaubar. Man sei in erster Linie auf den Kooperationswillen der Fluggesellschaften / Piloten angewiesen. Solange sich die Starts und Landungen innerhalb des gesetzlich vorgeschrieben Rahmens bewegen, habe man keine Handhabe, etwas zu beeinflussen. Man kann zwar gegen Verstöße vorgehen, um einen Verstoß feststellen zu können, muss man gesetzliche Vorgaben mit der Realität vergleichen. Die gesetzlichen Vorgaben sind aber recht allgemein. Es ist der reibungslose Ablauf des Flugverkehrs zu sichern. Dazu sind Flugrouten festgelegt worden, die aber keine Linien sind, auf den denen sich die Fluggeräte zu bewegen haben. Abweichungen dürfen keine anderen Flugverfahren gefährden. Die Nutzung der 15° Abknickung von der Südbahn bei Ostwind ist erlaubt. Sie soll aber nur genutzt werden, wenn aus wichtigen Gründen die „Hoffmannkurve“ nicht geflogen werden kann. Über die Nutzung der Hoffmannkurve entscheidet die Flugsicherung.

Der Fluglärmschutzbeauftragte ist über diese Internetseite https://fluglaermschutzbeauftragter-ber.de/ erreichbar. Informationen zum Schallschutz findet man hier https://corporate.berlin-airport.de/content/dam/corporate/de/nachbarn/schallschutz/schallschutzmassnahmen-einbauen/2016-04-20-leitfaden-schallschutz-fassung-1-1.pdf .

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 „Errichtung einer weiterführenden Schule im Norden des Landkreises“ hat Herr Körner den Sachstand zum Sachverhalt vorgetragen. In der Diskussion hat man einen Bedarf an Schulplätzen im Norden des Landkreises erkannt. Der Landkreis strebt die Erweiterung der Oberschule in Wildau an, aus Sicht der Ausschussmitglieder wäre ein Standort in Schulzendorf besser. Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die auch Mitglieder im Kreistag sind, wollen sich für einen Standort in Schulzendorf einsetzen. Die Trägerschaft liegt aber beim Landkreis. Es wird ein entsprechendes Schreiben der Fraktionsvorsitzenden an den Landrat verabredet.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.1 wurde die Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 12 Kindertagesstättengesetz behandelt. Der Landkreis ist Träger der öffentliche Jugendhilfe und damit für die Kitabetreuung zuständig. Die Gemeinde kann sich durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, in ihrem Gebiet die Aufgabe für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen. Dies verspricht kurze Wege für die Antragsteller. Die Gemeinde Schulzendorf hatte im Jahr 2021 diesen Vertrag gekündigt, weil auf Grundlage des damaligen Vertrages die Gemeinde Klagen von Eltern ausgesetzt war, die für ihre Kinder keinen Kitaplatz erhalten konnten. Daraufhin haben die Kommunen mit dem Landkreis einen neuen Vertragstext erarbeitet, der diese Verantwortlichkeit ausschließen soll. Der Bürgermeister muss von der Gemeindevertretung legitimiert werden, den Vertrag zu unterzeichnen. Der Landrat hat diese Legitimation bereits vom Kreistag erhalten.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Ein neuer Vertragsentwurf für die gemeinsame Vergabestelle von Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf war Thema des Tagesordnungspunktes 7.2. Im Zuge der Evaluation der bisherigen Arbeit der Vergabestelle wurde festgestellt, dass einige Textpassagen geändert werden müssten. Die drei Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf haben sich auf einen Vertragsentwurf geeinigt, der den Gremien vorgelegt wird.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Eine Beleuchtung für den Parkplatz des Friedhofes war Thema des Tagesordnungspunktes 7.3. Die Fraktion Die Grünen hat den Antrag eingebracht und erläutert. Die Beleuchtung des Parkplatzes soll das Sicherheitsempfinden der Besucher des Friedhofes und der Nutzer des Gehwegs entlang der Miersdorfer Straße stärken. Außerdem solle die Beleuchtung die illegale Müllablagerung auf dem Parkplatz einschränken. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.

Ein Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, sechs Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Beschlussvorlage 7.4 handelte von dem Auftrag an die Verwaltung, einen Geh- und Radweg entlang der Miersdorfer Straße auf der westlichen Seite zu planen. Auch dieser Antrag wurde von der Fraktion Die Grünen eingebracht. Der Geh- und Radweg soll den Fahrradverkehr in Richtung Miersdorf aufnehmen. Es handelt sich auch um eine Empfehlung aus dem „sichere Wegekonzept“, das der Gemeindevertretung vorliegt. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit erkannt, aber es sei jetzt nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.

Ein Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, sechs Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 7.5 handelte von einem Antrag im Rahmen der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport. Dem Antrag kann nicht zu 100 % entsprochen werden, weil die Fördermittel fast vollständig erschöpft sind. Die Mitglieder des Ausschusses haben angeregt, Wege zu finden, nach denen eine hundertprozentige Förderung möglich wird.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Der Entwurf eines neuen Nutzungsvertrages für den Sportplatz wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7.6 behandelt. Der bisherige Nutzungsvertrag mit der SG Schulzendorf sieht die Pflege und Bewirtschaftung des Geländes durch die SG vor. Zurzeit unterstützt die Gemeinde die SG noch bei dem Aufwand. Ab dem 01.01.2024 wird die Unterstützung durch die Gemeinde eingestellt. Ab diesem Datum könnte eine Aktualisierung des Vertrages sinnvoll sein. Der Vertragsentwurf sieht zu der Übernahme des Geländes durch die SG auch einen jährlichen Zuschuss von 20.000 € vor. Die Gemeindevertretung muss entscheiden, ob sie den Verein in dieser Form unterstützen kann/will. Man sollte dabei beachten, ob andere Vereine gleichermaßen unterstützt werden sollen/können. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Beschlussantrag mit dem neuen Text vorzulegen. Dieser Text fand im Ausschuss keine Zustimmung, man wolle mit dem Verein noch einmal Gespräche führen.

Kein Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, sechs Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8 „Verschiedenes“ wurde nichts vorgetragen.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.