Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 31.08.2023
Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.
Kitaplatzbelegung
In der Kita Zum Märchenland im Haus 2 sind 20 Plätze Ü3 frei geworden, die nun zum 01.10.2023 von Vorschulkindern aus der Kita Löwenzahn besetzt werden. Die in der Kita Löwenzahn dadurch freiwerdenden Plätze können wegen der räumlichen Möglichkeiten U3-Kindern angeboten werden. Damit können alle Kinder, die bis zum 31.07.2024 auf der Warteliste stehen, mit einem Kitaplatz versorgt werden. Allerdings gelten die elf Kinder, die in Nachbarkommunen untergebracht sind auch als versorgt.
Zum Schuljahresbeginn konnten allen Schulkindern, für die ein Hortplatz beantragt wurde, ein Hortplatz angeboten werden.
Die gemeindlichen Kitas sind damit vollständig belegt. Für die die Kita Löwenzahn wurde die Aufstockung auf 149 Plätze beantragt. Der Antrag ist noch in Bearbeitung.
Einschulung
Am 26.08.2023 wurden in Schulzendorf 106 Kinder in fünf Klassen eingeschult. Der Schulbeginn verlief reibungslos. Allerdings wird morgens das Halteverbot in der Illgenstraße vor dem Schulgelände nicht immer beachtet. Die Verwaltung versucht, dem entgegen zu wirken.
Stadtradeln
Die Gemeinde Schulzendorf nimmt in diesem Jahr wieder am Stadtradeln teil. Der Auftakt findet diesmal am 09.09.2023 um 10 Uhr am Bahnhof Wildau statt.
Familienfest
Der Kulturklub Schulzendorf veranstaltet in Kooperation mit der Gemeinde Schulzendorf am 09.09.2023 das Familienfest auf dem Gelände der Schule. Verschiedene Vereine präsentieren sich und Spaß- und Unterhaltungsangebote für alle Altersgruppen. Das Bühnenprogramm wird vielseitig sein. Gäste aus der Partnergemeinde Kargowa werden auch erwartet.
Seniorentreffen
Die Senioren aus Schulzendorf und aus Kargowa haben sich am 30.08.2023 in Potsdam getroffen und nahmen neben Besichtigungen auch an einer Schifffahrt teil. Zum Nachmittag sind die Gäste erschöpft aber glücklich wieder heim gefahren.
Treffen der Ältesten
Am 13.09.2023 findet um 13:30 Uhr die Feier der über 80-jährigen statt. Neben Kaffee und Kuchen werden die Senioren mit einem kleinen Kulturprogramm unterhalten.
Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über die Gestaltungsplanung des Spielplatzes im Wohngebiet Mühlenschlag beraten. In der Gemeindevertretersitzung am 05.07.2023 wurden zwei Varianten für einen geplanten, barrierefreien Spielplatz im Wohngebiet „Zum Mühlenschlag“ vorgestellt. Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben diese Varianten in den Fraktionen diskutieren und eine Entscheidung mitteilen wollen. Die Fraktion Bürgerbündnis hat Eltern befragt und bevorzugt die Variante 1 mit festen Wegen und inklusiven Spielgeräten.
Die Fraktion CDU/FDP gab an, dass ihr inklusive Spielgeräte wichtig sind.
Die Fraktion Die Linke favorisiert auch die Variante 1 und die Fraktion SPD hat zur Variante 1 weitere Anregungen gegeben.
Der Bürgermeister hat informiert, dass es gut sei, einen Plan zu erstellen, die Umsetzung aber nicht absehbar sei. Das vorgesehene Grundstück liegt nicht im Eigentum der Gemeinde. Im Zuge der ersten Änderung des B-Plans Mühlenschlag sollten Grundstücke getauscht werden, der bisherige Spielplatz sollte umverlegt werden und weitere Maßnahmen wurden mit dem Eigentümer des Areals verabredet. Nachdem nun der B-Plan und die erste Änderung des B-Plans aus Sicht der Gemeinde als unwirksam gilt, können die Verabredungen nicht umgesetzt werden und der Umzug des bisherigen Spielplatz mit Neugestaltung können vorerst nicht stattfinden. Er wies auch darauf hin, dass man auch zu dem jetzigen Stand Kinder an dem Projekt beteiligen kann. Herr Dr. Kolbe sprach sich dafür aus, die Planung zum Ende zu führen und eine Kinderbeteiligung vorzunehmen. Die Fraktionen sollen ihre Hinweise und Änderungswünsche zu den Varianten bis zum 15.09.2023 der Verwaltung vorlegen, damit die Planerin diese Hinweise berücksichtigen kann.
Über eine Anpassung der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport an aktuelle Bedarfe wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6 beraten. Mitglieder der Gemeindevertretung haben mit Vertretern von Vereinen gesprochen und das Förderangebot hinterfragt. Aus den Erkenntnissen heraus schlägt die Fraktion SPD vor, die Maximalhöhe der Förderung von 50 % auf 75 % der Projektkosten zu erhöhen. Für die Kulturförderung und Sportförderung sollen jeweils 5.000,- € pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Fraktion Die Linke und das Bürgerbündnis schlossen sich dem an. Es sollen auch die Grenzwerte in Euro verdoppelt werden. Eine Neufassung der Förderrichtlinie soll erstellt werden.
Unter dem Tagesordnungspunkt 7 wurde nach dem Stand Kita Brückenstraße gefragt. Der Bürgermeister hat informiert, dass die Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung für einen Planer bald fertig sei und die Ausschreibung beginnen soll. An weiteren Betreuungsalternativen wird auch gearbeitet.
Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von einem weiteren Antrag im Rahmen der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport. Dem Antrag kann nicht zu 100 % entsprochen werden, weil die Fördermittel fast vollständig erschöpft sind. Die Mitglieder des Ausschusses haben angeregt, Wege zu finden, nach denen eine hundertprozentige Förderung möglich wird.
Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben dem Hauptausschuss die Zustimmung empfohlen.
Der zweite Beschlussantrag handelt von dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis nach § 12 des Kitagesetzes. Der Landkreis ist Träger der öffentliche Jugendhilfe und damit für die Kitabetreuung zuständig. Die Gemeinde kann sich durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, in ihrem Gebiet die Aufgabe für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen. Dies verspricht kurze Wege für die Antragsteller. Die Gemeinde Schulzendorf hatte im Jahr 2021 diesen Vertrag gekündigt, weil auf Grundlage des damaligen Vertrages die Gemeinde Klagen von Eltern ausgesetzt war, die für ihre Kinder keinen Kitaplatz erhalten konnten. Daraufhin haben die Kommunen mit dem Landkreis einen neuen Vertragstext erarbeitet, der diese Verantwortlichkeit ausschließen soll. Der Bürgermeister muss von der Gemeindevertretung legitimiert werden, den Vertrag zu unterzeichnen. Der Landrat hat diese Legitimation bereits vom Kreistag erhalten. Dazu wurden Fragen beantwortet.
Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.