Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 30.08.2023
Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter Bau und Öffentliche Ordnung, Herr Sonntag, informiert.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in der Karl-Liebknecht-Straße
Die Baumaßnahme wurde am 21.07.2023 erfolgreich abgeschlossen.
Straßenbegleitender Radweg entlang der L 402
Die Entwurfsplanung liegt vor. Der landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor und wurde an die UNB und Naturschutzverbände geschickt; die abschließende Stellungnahme wird im September 2023 erwartet. Die weitere Planung ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) wird derzeit ausgeschrieben; Leistungsphasen 5+6 (Vorbereitung der Vergabe) soll bis Jahresende fertiggestellt sein.
Die Ausschreibung wird erst gestartet, wenn die Baufinanzierung gesichert ist. Hierfür fehlende Haushaltsmittel sind im Zeuthener Haushalt 2024 einzuplanen, ansonsten kann keine Beauftragung der Bauleistungen erfolgen. Die Finanzierung für die Gemeinde Schulzendorf (Anteil an der Gesamtbaumaßnahme in Höhe von 24%) ist gesichert.
Die Fördermittel vom Landkreis Dahme-Spreewald (Baukosten) in Höhe von 434.650 € für das Haushaltsjahr 2023 sind bewilligt, sind aber für die Realisierung nicht ausreichend. Daher wurden weitere Fördermittel beim Bund (gemäß Nationale Klimaschutzinitiative NKI 65% der Baukosten) im Dezember 2022 beantragt. Die Mittel wurden zwar Anfang August 2023 mündlich bewilligt, die Ausstellung des schriftlichen Bescheides kann aber bis zu 8 Wochen dauern. Nach Vorliegen der Bewilligung würden sich die vom Landkreis bewilligten Fördermittel entsprechend reduzieren, da diese Mittel gemäß Fördermittelbescheid nachrangig einzusetzen sind.
Der Umfang der Kompensationsmaßnahmen wurde von der Landesforstverwaltung ermittelt; die Waldumwandlung wird zurzeit vorbereitet. Für den Bau des Radweges muss Grunderwerb von privaten Eigentümern erfolgen. Dazu wurden die entsprechenden Bauerlaubnisverträge aufgesetzt.
Ab Oktober 2023 bis Februar 2024 könnten nach entsprechender Ausschreibung fortlaufend die Baumfällungen und andere Naturschutzmaßnahmen (z.B. Umsetzen von Ameisenhügeln) durchgeführt werden.
Gestaltung der Grünfläche im B-Plangebiet „Zum Ritterschlag / Ritterfleck“
Die Bauarbeiten in der Grünfläche zwischen der Ernst-Thälmann-Straße und Walther-Rathenau-Straße sind weitestgehend abgeschlossen. Entsprechend den Regelungen des B-Planes wurden ca. 140 Bäume und ca. 300 Sträucher gepflanzt. Jeweils an den Anbindepunkten zum öffentlichen Straßenland wurden Spielplätze für unterschiedliche Altersgruppen geschaffen. Eine Abnahme wird voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober 2023 erfolgen.
Erneuerung des Durchlasses in der Brückenstraße
Die Planungsvorbereitungen für den Durchlass sind so weit vorangeschritten, dass im November 2023 die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgen kann. Baubeginn soll im März 2024 sein. Die Brückenstraße ist dann für den Durchgangsverkehr ab der Einmündung Herweghstraße bis zur Parkstraße (Gemeinde Zeuthen) für ca. 10 Monate komplett gesperrt.
Jahresvertrag Pflasterstraßen
Es wurden Stolperstellen an der Brücke über den Selchower Flutgraben in der Ernst-Thälmann-Straße behoben. Zusätzlich soll der Schulweg an der Kreuzung Illgenstraße / Walther-Rathenau-Straße wiederhergestellt werden.
Baumpflegemaßnahmen
Die Pflegemaßnahmen an den Straßen- und Friedhofsbäumen wird öffentlich ausgeschrieben. Es ist geplant, dass die Arbeiten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit im vierten Quartal 2023 beginnen.
Instandsetzung des Kastanienwegs durch eine Oberflächenbehandlung
Aufgrund der Verschlechterung des Zustands der Fahrbahndecke wird der Kastanienweg mit einer Tränkdecke neu hergestellt. Es handelt sich dabei um eine befahrbare Lösung für mehrere Jahre, jedoch keinen DIN-gerechten Fahrbahnaufbau. Der Einbau erfolgt noch im Jahr 2023.
Weiterführung der Konzeptumsetzung Friedhof
Die Baumaßnahmen an der geplanten Kindergrabanlage u.a. für sogenannte stillgeborene Kinder bzw. Schmetterlingskinder konnten zwischenzeitlich bereits beendet und abgenommen werden. Die Anlage befindet sich derzeit noch in sogenannter Fertigstellungspflege, d.h. die Pflege bis zum Anwachsen der Bepflanzung sowie der Rasenausbildung wird durch die Firma übernommen. Die Anlage fügt sich sehr harmonisch in die Umgebung ein und ist bereits durch Besucher und Bestatter sehr positiv wahrgenommen worden. Bis zum Ende des Jahres werden noch zwei weitere Bänke in diesem Bereich errichtet werden. An der Kalkulation der Gebühren wird voraussichtlich ab Januar 2024 gearbeitet werden.
Anschaffung eines Kompaktbaggers
Die Lieferung ist zwischenzeitlich erfolgt und der Kompaktbagger konnte an den Friedhof übergeben werden. Derzeit arbeiten sich zwei Mitarbeiter des Bauhofes/Friedhofes in den Umgang mit dem Gerät ein. Es konnten bereits einige bei der Friedhofsverwaltung beauftragte Einebnungen von Grabstätten durchgeführt werden. Hier zeigt sich eine enorme Erleichterung der Arbeiten und ein wesentlich geringerer Zeitaufwand.
Standsicherheitsprüfung Friedhof
Die jährliche Standsicherheitsprüfung von stehenden Grabmälern auf dem Friedhof Schulzendorf hat stattgefunden. Die nicht standsicheren Grabmale wurden mittels Hinweisschild/Aufkleber gekennzeichnet u.a. mit der Bitte, dass die Nutzungsberechtigten die Grabmäler befestigen lassen sollen und sich bei der Friedhofsverwaltung melden mögen. Besonders gefährdete Grabmäler wurden gesichert bzw. auf der Grabstätte abgelegt, um ein Umstürzen zu verhindern. Mit den meisten bekannten Nutzungsberechtigten steht die Friedhofsverwaltung im Kontakt.
Leider gibt es auch Grabstätten, bei denen die Nutzungsberechtigten durch Wohnortswechsel o.ä. nicht bekannt oder auffindbar sind. Viele Gräber sind auch bereits abgelaufen. Hier sind die Nutzungsberechtigten dringend aufgefordert, sich umgehend bei der Friedhofsverwaltung zu melden, da die behördliche Ermittlung von Nutzungsberechtigten, welche ihre aktuellen Anschriften bei der Friedhofsverwaltung nicht mitteilen, u.a. gebührenpflichtig ist.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass jeder Nutzungsberechtigte und damit Eigentümer des Grabmals gemäß Friedhofsbenutzungssatzung dazu verpflichtet ist, das Grabmal und die baulichen Anlagen dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten.
Bewässerungssituation auf dem Friedhof
Mit der Anlage von neuen und für die Nutzungsberechtigten pflegefreien Gräber und weiteren pflegevereinfachten Grabangeboten ist eine Prüfung der derzeitigen Bewässerungssituation auf dem Friedhof unumgänglich. Auch aufgrund der vermehrten Trockenperioden wird auch ggf. eine Bewässerung zum Erhalt des alten Baumbestandes notwendig. Da die vorhandene Wasserleitung auf dem Friedhof mindestens 60 bis 70 Jahre alt ist, werden derzeit Grundlagendaten gesammelt, um hier eine sinnvolle und dauerhafte Perspektive für die kommenden Jahre zu entwickeln.
Grünschnittarbeiten im Gemeindegebiet:
In der Ortslage Schulzendorf ist der Bauhof für 119 Straßen und Wege mit der Pflege der öffentlichen Grünanlagen beauftragt. Seit April ist der Bauhof wieder mit den Mäharbeiten im Gemeindegebiet aktiv. Zurzeit führt der Bauhof den 2. Mähgang im Gemeindegebiet durch. Objekte mit einer erhöhten Außenwirkung (z.B. der Dorfplatz durch die Veranstaltungen in der Patronatskirche) sind auch schon zum dritten Mal bearbeitet worden. Obwohl die Mitarbeiter des Bauhofes sensibel mit dem Thema Blühwiesen und Artenvielfalt umgehen, können leider nicht alle Wünsche vereinzelter Bewohner Berücksichtigung finden. In Vorbereitung der Laubaufnahme müssen leider auch Blühflächen abgemäht werden.
Im Wohngebiet „Zum Ritterschlag/Ritterfleck“ werden die Mäharbeiten von der Firma „RUWE GmbH“ durchgeführt. Trotz vereinzelter Kritik von Anwohnern wurden die Arbeiten in einer guten Qualität durchgeführt und vom Fachamt entsprechend abgenommen. Grund zur Kritik gibt jedoch das Verhalten der Anwohner in diesem Wohngebiet. Es werden die öffentlichen Grünflächen entlang der Baufelder und unbebauten Grundstücke genutzt, um Abfälle jeglicher Art illegal zu entsorgen.
Schulerweiterung / Beginn neues Schuljahr
Die Abarbeitung der restlichen Mängel wird fortlaufend überwacht. In Abstimmung mit der Schulleitung wurden alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig und reibungslos erledigt.
Interimskita
Der Bauantrag zur längeren Nutzung der baulichen Anlagen als Kita wurde gestellt. Aktuell werden die angefragten Nachforderungen der Baugenehmigungsbehörde abgearbeitet. Die mit der Herstellung des Buddelkastens beauftragte Firma wurde auf den Mangel (fehlendes Trennflies) hingewiesen und die Mangelbehebung wurde gefordert.
Fußballplatz / SG Schulzendorf
Von den im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 35.000 € zur Befähigung der SG Schulzendorf zur eigenständigen Bewirtschaftung der Sportanlagen wurde in Abstimmung mit dem Verein bereits ca. 22.500 € umgesetzt.
Flächennutzungsplan (FNP) / Bebauungspläne (B-Pläne)
Aktuell laufen die Vorbereitungen zur Ausschreibung Planersuche für die Änderung des FNP, zur Erstellung neuer B-Pläne u.a. für neuen Schulstandort und Kita Brückenstraße bzw. zur Aufhebung von alten B-Plänen.
Anschließend wurde über die Gestaltungsplanung des Spielplatzes im Wohngebiet Mühlenschlag beraten. Herr Sonntag fasste zusammen, dass in der Gemeindevertretersitzung am 05.07.2023 zwei Varianten für einen geplanten, barrierefreien Spielplatz im Wohngebiet „Zum Mühlenschlag“ vorgestellt wurden. Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben diese Varianten in den Fraktionen diskutieren und eine Entscheidung mitteilen wollen. Einige Mitglieder des Ausschusses äußerten sich kritisch beiden Varianten gegenüber. Der Tagesordnungspunkt solle in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 31.08.2023 eingehend diskutiert werden.
Unter dem Tagesordnungspunkt 6 sollte über den Stand des Projekts Straßenbeleuchtung August-Bebel-Straße gesprochen werden. Nachdem Klarheit über die Gestaltung der Verkehrsfläche nach einem Ausbau der August-Bebel-Straße besteht und damit auch die Standorte der Lichtpunkte festgelegt werden können, wurde ein Planer für die Straßenbeleuchtung beauftragt. Der Planer hat Bedenken angemeldet, weil auf der südlichen Seite eine hohe Mediendichte vorläge und auf beiden Seiten die Baumwurzeln eine geschlossene Bauweise erforderlich machen könnten. Dies könnte dazu führen, dass Naturschutzgesetze, Bauvorschriften und Normen missachtet werden müssten. Späteres Entfernen vom Baumstubben und Baumfällungen könnten Schäden an den Leitungen und die Demontage von Lichtmasten erforderlich machen. Er empfiehlt, die Straßenbeleuchtung erst mit dem Ausbau der Straße zu errichten. Diese Information wurde kontrovers diskutiert. Die Verwaltung soll nun mögliche Kosten für die Umsetzung schätzen, damit eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden kann.
Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Errichtung einer Beleuchtung für den Parkplatz des Friedhofes. Die Fraktion Die Grünen hat den Antrag eingebracht und erläutert. Die Beleuchtung des Parkplatzes soll das Sicherheitsempfinden der Besucher des Friedhofes und der Nutzer des Gehwegs entlang der Miersdorfer Straße stärken. Außerdem solle die Beleuchtung die illegale Müllablagerung auf dem Parkplatz einschränken. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.
Ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, vier Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.
Die zweite Beschlussvorlage handelte von dem Auftrag an die Verwaltung, einen Geh- und Radweg entlang der Miersdorfer Straße auf der westlichen Seite zu planen. Auch dieser Antrag wurde von der Fraktion Die Grünen eingebracht. Der Geh- und Radweg soll den Fahrradverkehr in Richtung Miersdorf aufnehmen. Es handelt sich auch um eine Empfehlung aus dem „sichere Wegekonzept“, das der Gemeindevertretung vorliegt. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit erkannt, aber es sein jetzt nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.
Ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, vier Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ hat Herr Lübke noch eine Stellungnahme zum geplanten Spielplatz im Wohngebiet Zum Mühlenschlag abgegeben. Die Barrierefreiheit des Spielplatzes müsse gewährleistet sein und die geplanten Kosten fielen im Vergleich zu den Kosten ähnlicher Spielplätze eher gering aus.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.