Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 18.04.2023

Schulzendorf, den 20.04.2023

Zum Beginn der Sitzung hat die Geschäftsbereichsleiterin Soziales und Kultur, Frau Wieczorek, informiert.

Kitaplatzsituation

Für den Zeitraum vor dem 01.08.2023 liegen aktuell 40 Anmeldungen für einen Kitaplatz in einer gemeindlichen Kita vor. Davon konnten für 22 Kinder die Bedarfe durch Übernahme einer Kostenerklärung erfüllt werden. 18 Kindern kann in einer gemeindlichen Kita aktuell kein Platz angeboten werden.

Für den Zeitraum ab dem 01.08.2023 bis zum 01.01.2024 liegen bei der Gemeindeverwaltung weitere 103 Anmeldungen auf einen Kitaplatz vor. Davon wurden für 11 Kinder eine Kostenübernahme für die Betreuung außerhalb Schulzendorfs erklärt.

92 Kinder müssen demnach zusätzlich ab dem 01.08.2023 versorgt werden. In Kitas der Gemeinde können aktuell zum 01.08.2023 53 Kinder aufgenommen werden. 39 Kindern könnte somit nach aktuellem Kenntnisstand keinen Platz in einer gemeindlichen Kita angeboten werden.

Besonders betroffen von dem Defizit ist der U3 –Bereich (Kinder unter drei Jahre).

 

Interimskita

Eine Verlängerung der Baugenehmigung der Einrichtung in der Otto-Krien-Straße ist nach Information der Bauaufsicht rechtlich nicht möglich.

Es kann aber eine erneute Baugenehmigung beantragt und somit wieder eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden. Dazu muss ein komplett neuer Bauantrag erarbeitet werden. Der Fachbereich Hochbau arbeitet daran.

 

Kita Löwenzahn

In Bezug auf die Erweiterung der Baugenehmigung und der Betriebserlaubnis (weitere Betreuungsplätze) sind ebenfalls noch Zuarbeiten an die Bauaufsicht zu leisten. Auch hier ist der Fachbereich Hochbau in der Bearbeitung.

Problematisch ist dabei, dass aktuell nur 50 % des Personals anwesend ist. Jedoch wird die Erlangung der Betriebserlaubnisse als prioritäre Aufgabe bearbeitet.

 

Kita Mirjam

Nach der Teilgenehmigung zum01.03.2023 hat zum 01.04.2023 der Träger der Kita im Wohngebiet zum Mühlenschlag nun die Betriebserlaubnis für die Betreuung von bis zu 100 Kindern erhalten.

Zum Stand 01.04.2023 werden 48 Kinder in der Kita betreut.

 

Grundschule

Im Bestandsbau der Schule wurden die Malerarbeiten in den Osterferien im 1. OG sowie im EG fortgesetzt und zum Ende der Ferien abgeschlossen.

Seit dem 17.04.2023 werden die ersten drei Klassen im Schulerweiterungsbau unterrichtet. Die dadurch frei gewordenen Container incl. des WC-Containers wurden gekündigt und wurden bzw. werden in den nächsten Tagen zurückgebaut.

Aktuell erfolgen noch Endarbeiten, die aber keinen Einfluss auf den Schulbetrieb haben.

 

Wahlen 2023 und 2024

Zur Vorbereitung der anstehenden Wahlen fand am 29. März 2023 die erste Probewahl in Brandenburg statt. Die Verwaltung hat die Wahl fehlerfrei und in der vorgegebenen Zeit absolviert. Der Wahltermin für die Wahl des neuen Landrates ab der Wahlperiode 2024 wird voraussichtlich der 08.10.2023 sein. Der Verwaltung wurde eine erste Unterschriftsliste zur Unterstützung eines Wahlvorschlages übersandt. Diese und ggf. weitere noch eingehende Listen werden während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde zur Unterzeichnung bis zum 02.08.2023, 16 Uhr bereitgehalten.

 

Personalsituation

Die Verwaltung unterstützt und nutzt die Initiative „Kürzer Pendeln-länger Leben“ (www.kürzerpendeln-längerleben.de ) um auf freie Stellen in der Gemeindeverwaltung aufmerksam zu machen. Aktuell sind drei Stellen in der Verwaltung der Gemeinde zur unbefristeten Besetzung ausgeschrieben. Eine Stelle wurde nach Beschluss des diesjährigen Haushaltes befristet ausgeschrieben, um Arbeitsrückstände aufarbeiten zu können. Eine leitende Stelle im pädagogischen Bereich befindet sich aktuell ebenfalls in der Ausschreibung.

 

Anschließend hat Frau Wieczorek über den Stand der Reform des Kitarechts berichtet. Der Landtag Brandenburg hat am 15. September 2022 beschlossen, dass die Landesregierung dem für die Gesetzesnovellierung zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zum 1. Quartal 2023 einen Bericht zur Fortführung der Kitarechtsreform vorzulegen hat. Dieser Bericht sollte auf dem Ergebnis der Wiederaufnahme der Gespräche aller an der Kita-Rechtsreform Beteiligten beruhen. Der Bericht wurde mit Datum 28. März 2023 vorgelegt. Folgende Informationen können dem Bericht entnommen werden:

Das MBJS hat erste Gespräche mit dem Landkreistag geführt. Der Städte- und Gemeindebund wurde informiert. Das MBJS beabsichtigt weiterhin die Unterrichtung weiterer Akteure, wie z. B. dem Landeskitaelternrat.

Das MBJS hat folgenden Verfahrensvorschlag unterbreitet:

Der Reformprozess soll in Kapiteln fortgeführt werden:

- Datenschutz,

- Erlaubnis und Aufsicht,

- Qualität und Aufgaben,

- Fachkräfte,

- Beteiligung,

- Ganztag,

- Grundsätze der Kindertagesbetreuung,

- Rechtsanspruch und Gewährleistung,

- Bedarfsplanung,

- Kinderschutz und Gesundheit.

Die Reihenfolge der Kapitel ist nicht feststehend. Begonnen werden soll jedoch mit dem Thema Datenschutz. Dazu soll im April 2023 durch das MBJS ein Rohentwurf gefertigt und vorgelegt werden. Es wird eingeschätzt, dass die Kita-Rechtsreform in dieser Legislaturperiode nicht mehr in einem einheitlichen Gesetzesentwurf realisiert werden kann. Ein wesentlicher zu diskutierender Punkt wird die Kostenneutralität für den Landeshaushalt sein. Zur Finanzierung der Kitarechtsreform wird aktuell an einer 2. Kita-Finanzierungsstudie gearbeitet:

An der 1. Studie wurde die Nichteinbeziehung der kommunalen Spitzenverbände bemängelt. Zum Arbeitsstand der 2. Finanzierungsstudie folgendes Zitat aus der zur Verfügung gestellten Information:

„Im Rahmen der Studie werden differenzierte Daten für Kindertageseinrichtungen zusammengestellt, die von den beteiligten örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe aber auch freien und gemeindlichen Trägern, die sich nach Ansprache durch das MBJS kurzfristig zur Beteiligung bereiterklärt haben, den Gutachtern zur Verfügung gestellt. Sofern eine breite Datenbasis zustande kommt, die sowohl ausreichend Daten aus kreisfreien Städten und dem berlinnahen Raum aber auch aus den ländlichen Regionen enthält, sollten damit statistischen Auswertungen erfolgen, um mögliche pauschalierte Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Zielsetzung des erneuten Forschungsvorhabens war es, die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe 6 des breiten Beteiligungsprozesses im Sinne einer (Rechts-) Folgenabschätzung und konkreten Modellberechnung weiter zu spezifizieren und die diskutierten Modelle auf ihre Tragfähigkeit und ihre Auswirkungen zu überprüfen. Dabei soll auch beleuchtet werden, wie ein mögliches neues Finanzierungsmodell bzw. Modelle sich auf die finanzielle Ausstattung einzelner Kindertageseinrichtungen bzw. Träger auswirken würde. Der Auftragnehmer hat dem MBJS mitgeteilt, dass sich die Arbeit an dem Gutachten verzögert. Als Grund ist vor allem die Datenfülle der auszuwertenden umfassenden Betriebskosten der Kita-Einrichtungen, die nach unterschiedlichen Kriterien zugeordnet auszuwerten waren, benannt. Auch kam es bei den Datenlieferungen zu Verzögerungen und die Zusammenstellung und teilweise notwenige Digitalisierung der Daten verzögerten den Prozess.“

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurden der Status und das weitere Vorgehen zur Kita Brückenstraße besprochen. Die Verwaltung ist zurzeit nicht in der Lage, an den Planungen des Projekts und dem Bebauungsplan für das Projekt zu arbeiten, weil nur eingeschränkt Personal zur Verfügung steht und aktuelle Arbeiten erledigt werden müssen. In der Diskussion wurde vorgeschlagen, doch wieder einen Freien Träger zu suchen, der die Kita bauen und betreiben würde. Die aktuelle Beschlusslage sieht vor, da der einstige Versuch, einen Freien Träger zu beauftragen gescheitert ist, die Kita aus eigener Hand zu errichten. Sollte sich die Gemeindevertretung dazu entschließen, doch wieder einen Freien Träger zu beauftragen, muss auch hier eine Ausschreibung erfolgen.

Die Mitglieder des Ausschusses wollen sich in den Fraktionen dazu beraten.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 hat der Bürgermeister über den Stand des Projekts „gemeinsame Grundschule Schulzendorf und Schönefeld“ berichtet. Für beide Gemeinden zeigen die Prognosen einen weiteren Bedarf an weiteren Schulplätzen. Eine Lösung könnte der Bau einer gemeinsamen Grundschule sein. Als Standort ist eine Fläche an der Miersdorfer Straße, gegenüber vom Ritterschlag vorgesehen. Diese Fläche muss noch erworben werden. Die Absprachen zwischen den beiden Gemeinden sind soweit, dass man sich darauf geeinigt hat, dass Schönefeld das Grundstück kauft und die Schule baut und Schulzendorf den Bebauungsplan mit der Berücksichtigung einer weiterführenden Schule erstellt. Es muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über diese Kooperation geschlossen werden. Die Grundschule soll Platz für 2,5 Züge haben. Die Gemeinde Schönefeld übernimmt die Schulträgerschaft und Schulzendorf zahlt für die eigenen Schulkinder einen Schulkostenbeitrag an Schönefeld. Dazu wurden Fragen beantwortet.

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends hatte eine Information zur Inbetriebnahme des Schulerweiterungsbaus/Hort vorgesehen. Der Bürgermeister hat informiert, dass der Schulerweiterungsbau am 13.03.2023 mit Mängeln abgenommen wurde. An der Beseitigung der Mängel wird zurzeit gearbeitet. Seit dem 17.04.2023 findet dort der Unterricht der drei vierten Klassen statt, die bisher in den Containern unterrichtet wurden.