Brandenburg-Paket, Einkommensermittlung im Kitabereich
Brandenburg-Paket - Elternbeitragsentlastung
Einkommensüberprüfung
Sehr geehrte Eltern/Personensorgeberechtigte,
wie Sie dem beigefügten Schreiben des Ministeriums entnehmen können, sind am 16.12.2022 Änderungen im Kitagesetz Brandenburg beschlossen wurden.
Diese erfordern, dass alle Eltern ihr jährliches Einkommen vom Jahr 2022 in der Gemeinde Schulzendorf einreichen. Das kann durch die Lohnsteuerbescheinigung 2022, die Dezemberlohnabrechnung, soweit dort Jahressummen erkennbar sind, oder bei Selbstständigen durch eine Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen.
Bitte reichen Sie daher Ihre Einkommenserklärung mittels Formular und Anlagen bis zum 31. Januar im Fachbereich Kindertagesbetreuung der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Straße 1 in 15732 Schulzendorf ( ) ein.
Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.schulzendorf.de .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Fachbereich Kindertagesbetreuung