Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Brandenburg-Paket, Einkommensermittlung im Kitabereich

Schulzendorf, den 16.01.2023

Brandenburg-Paket - Elternbeitragsentlastung

Einkommensüberprüfung

 

 

Sehr geehrte Eltern/Personensorgeberechtigte,

 

wie Sie dem beigefügten Schreiben des Ministeriums entnehmen können, sind am 16.12.2022 Änderungen im Kitagesetz Brandenburg beschlossen wurden.

 

Diese erfordern, dass alle Eltern ihr jährliches Einkommen vom Jahr 2022 in der Gemeinde Schulzendorf einreichen. Das kann durch die Lohnsteuerbescheinigung 2022, die Dezemberlohnabrechnung, soweit dort Jahressummen erkennbar sind, oder bei Selbstständigen durch eine Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen.

 

 

Bitte reichen Sie daher Ihre Einkommenserklärung mittels Formular und Anlagen bis zum 31. Januar im Fachbereich Kindertagesbetreuung der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Straße 1 in 15732 Schulzendorf ( ) ein.

 

Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.schulzendorf.de .

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Ihr Fachbereich Kindertagesbetreuung