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Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2022

Schulzendorf, den 15.12.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

 

Planung Spielplatz Mühlenschlag

Fünf Planungsbüros wurden mit der Bitte um Angebotsabgabe für die Planung des Spielplatzes im Mühlenschlag angeschrieben. Die Angebote wurden am 12.12.2022 geöffnet und werden nun ausgewertet. Eine Vergabe ist noch im Jahr 2022 geplant. Eine Umsetzung kann erst erfolgen, wenn für die Gemeinde ein Zugriff auf die Fläche besteht.

 

Fertigstellung Schulerweiterung

Die Schulerweiterung wird nach den Erkenntnissen vom 12.12.2022 im Jahr 2022 nicht in Betrieb gehen. Zurzeit wird an der Außentreppe gearbeitet, die letzten Malerarbeiten werden im Gebäude durchgeführt, ein Motor der Rauchwarnanlage muss getauscht werden und wenige Bodenbelagsarbeiten stehen noch aus. Die Sachverständigenprüfungen werden durchgeführt, die Dokumentationsunterlagen werden eingeholt. Die Abnahme des baulichen Brandschutzes soll am 05.01.2023 durchgeführt werden. Eine VOB-Abnahme ist nun zum 09.01.2023 geplant.

Die Arbeiten an der Außenanlage werden durch Witterungsbedingungen behindert.

 

Kita-Gipfel

Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung folgten am 07.12.2022 einer Einladung des Jugenddezernenten des Landkreises zu einem Kita-Gipfel. In dieser Sitzung wurden die Ist-Situation in der Kitabetreuung im Landkreis und die bevorstehenden Probleme der Personalfrage und der Platzkapazitäten erörtert. Im Januar soll es einen Trägergipfel geben.

 

Kitabetrieb

Die aktuelle Infektionswelle trifft die Gemeinde in allen Arbeitsbereichen, besonders spürbar wird sie im Kitabereich. Der Krankenstand beim pädagogischen Personal liegt teilweise bei über 50%. Das Personal der einzelnen Einrichtungen hilft sich zwar untereinander. Einschränkungen der Öffnungszeiten und Teilschließungen lassen sich derzeit dennoch nicht vermeiden, da die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Reduzierung Stromverbrauch Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung soll weiterhin, auch in den Nachtstunden, betrieben werden. Die jetzige Nachtabsenkung von 22:00 Uhr bis 4:00 Uhr sollte auf den Zeitraum von 21.00 Uhr bis 5:30 Uhr auf die maximal mögliche technische Reduzierung erweitert werden. Die für diese Maßnahme angefragten Fachfirmen hatten zunächst bestätigt, dass die Absenkung der Leuchtstärke zentral eingestellt werden kann. Nun hat sich herausgestellt, dass eine Absenkung der Lichtstärke an jedem Lichtpunkt eingestellt werden müsste, dies erscheint nicht wirtschaftlich. Eine Absenkung der Lichtstärke der Straßenbeleuchtung über den bisherigen Stand hinaus wird nicht durchgeführt.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte vom Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18- „Kita Brückenstraße“. Auf den Grundstücken in der Herweghstraße, die an die Brückenstraße grenzen, soll eine Kita errichtet werden. Parallel zum Planungsverfahren soll ein Bebauungsplanverfahren eröffnet werden, weil für die Errichtung einer Kita eine entsprechende Planungsgrundlage bestehen müsste.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 wurde über ein Projekt zur Regenentwässerung in der Weimarer Straße befunden. In der Weimarer Straße entstehen bei Starkregenereignissen Überschwemmungen und bauliche Maßnahmen sollen das Problem lindern. Um vorhandene Gelder dafür verwenden zu können, muss die Weimarer Straße in das Regenwasserentwässerungskonzept (B/03/21) aufgenommen werden.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Anschließend wurde über den Sitzungskalender der Gemeindevertretung für das Jahr 2023 abgestimmt.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, zwei waren dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.4 wurde der Entwurf eines Betreibervertrags mit dem Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen Süd (VEKS) für die Kita im Mühlenschlag verhandelt. Der VEKS baut zurzeit die Kita und möchte sie im nächsten Jahr eröffnen. Die Gemeinde hat einen Teil der Kosten zu tragen und dies wird in dem Vertrag geregelt. Es wurde diskutiert, ob der Vertragsentwurf nicht doch noch in den Ausschüssen behandelt werden sollte, eine Mehrheit der Gemeindevertretung sah sich aber in der Lage, an diesem Abend zu entscheiden.

Elf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, drei waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Eine neue Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.5 behandelt. Wegen der Preissteigerungen muss die Gebührenkalkulation aktualisiert werden. Die Gebühr wird sich pro Frontmeter Grundstücksbreite von 1,82 € auf 2,16 € erhöhen.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, zwei waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Auch die dritte Änderung der Satzung über die Straßenreinigungssatzung stand zur Diskussion. Hier soll die Reinigungspflicht von Verbindungswegen geregelt werden. Ein Verbindungsweg ist zum Beispiel der Fußweg zwischen der Freiligrathstraße und Auf dem Ritterfleck.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 5.7 handelte von der ersten Satzung zur Änderung der Plakatierungssatzung. Eine Änderung ist notwendig, weil die Satzung lediglich das Aufhängen von Wahlplakaten und Veranstaltungshinweisen regelte. Inzwischen besteht ein Bedarf am Aufhängen von Plakaten mit Meinungsäußerungen und Aufrufen. Diese Art von Plakaten war bisher nicht erwähnt.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Die zweite Satzung zur Änderung der Baumschutzsatzung war Thema des Tagesordnungspunktes 5.8. Die Änderung der Baumschutzsatzung wurde von Mitgliedern der Gemeindevertretung schon seit einiger Zeit angestrebt, konkrete Änderungen konnten aber noch nicht formuliert werden. Die Verwaltung hat nun aus aktuellem Anlass kleine Änderungen vorgeschlagen. Es sollen Walnussbäume geschützt werden, die als Obstbäume gelten und deshalb bisher nicht geschützt sind, und die Notwendigkeit einer Fällgenehmigung soll zukünftig schon für Bäume ab einem Umfang von 80 cm in einer Höhe von 130 cm über dem Boden bestehen. Die Fraktion Die Grünen haben auch einen Beschlussantrag für eine neue Baumschutzsatzung vorgestellt, möchte diese aber in den Ausschüssen behandeln lassen. Die Fraktion SPD hat beantragt, den Beschlussantrag der Verwaltung auch in die Ausschüsse zu verweisen. Der Bürgermeister beantragte aber die Entscheidung in der Sache und wurde überstimmt. Somit wurde über keinen Beschlussantrag unter diesem Tagesordnungspunkt abgestimmt. Die Satzungsentwürfe werden in Ausschüssen behandelt.

 

 

Der Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrags mit dem Landkreis gemäß § 12 Abs. 1 des Kita-Gesetzes wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.9 behandelt. Die Gemeindevertretung hat den Vertrag mit dem Landkreis im vergangenen Jahr durch den Bürgermeister kündigen lassen. Der Vertrag regelte die Übertragung von Aufgaben des Landkreises an die Gemeinde, dazu gehört u. a. die Anspruchsfeststellung und Anspruchsgewährung auf Betreuung in den Kitas. Die Gemeinde Schulzendorf kann zurzeit nicht den Kitaplatzbedarf befriedigen, weil nicht ausreichend Kitaplätze frei sind. Aus diesem Grund kam es zu Klagen zur Durchsetzung des Kitaplatzanspruches. Die Gemeinde sah sich nach dem Vertrag diesen Gerichtsverfahren ausgesetzt und ist nicht bereit, die Kosten der Gerichtsverfahren und eventueller Schadenersatzforderungen zu tragen. Der Landkreis hat einen erneuten Abschluss des Vertrags mit einer Verpflichtungserklärung angeboten, nach der er die Gerichtskosten der Kläger übernehmen würde, wenn die Gemeinde nicht schuldhaft oder grob fahrlässig gegen den Vertrag verstößt. Diese Formulierung war den Mitgliedern der Gemeindevertretung nicht konkret genug. Sie haben den Bürgermeister nicht beauftragt, mit dem Landkreis den Vertrag erneut zu unterschreiben.

Kein Mitglied der Gemeindevertretung hat dem Beschlussantrag zugestimmt, dreizehn Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.10 wurde die Optionserklärung zum Umsatzsteuergesetz behandelt. Die Gemeinde Schulzendorf hatte sich mit der bisherigen Optionserklärung dafür entschieden, sich im Rahmen der bisherigen Übergangsregelung, § 2b UStG für Umsätze vor dem 1. Januar 2021 noch nicht anzuwenden. Dieser Optionszeitraum wurde bereits nach § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz (bisherige Fassung) um zwei Jahre verlängert. Mit der Gesetzesänderung verlängert sich die Übergangsregelung erneut. Es ist zu entscheiden, ob die Gemeinde Schulzendorf die damalige Optionserklärung widerruft oder bestehen lässt. Es muss abgewogen werden, ob es für die Gemeinde wirtschaftlicher ist, mit einigen Leistungen als Unternehmer zu wirken oder nicht. Der Kämmerer hat sich darüber von einem Steuerbüro beraten lassen und empfiehlt die Variante 1, nach der die Optionserklärung nicht widerrufen wird.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung handelte von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister. Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2017 mehrere Fragen an den Bürgermeister zu Bebauungsplänen aus den 30iger Jahren gestellt und Antworten erhalten. Im Sommer 2022 hat er neue Erkenntnisse erhalten und ist der Meinung, dass die Antworten von damals falsch und nicht vollständig waren und teilweise nicht beantwortet wurden. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird vorgetragen, wenn man ein Dienstvergehen vermutet. Die dienstvorgesetzte Stelle prüft den Vorwurf, stellt fest, ob ein Dienstvergehen vorliegt, und entscheidet über disziplinarische Maßnahmen. Die dienstvorgesetzte Stelle des Bürgermeisters ist die Gemeindevertretung. Der Stellvertreter des Bürgermeisters hat eine Stellungnahme entworfen, die der Gemeindevertretung vorgelegt wurde. Der Beschwerdeführer erhielt die Gelegenheit, in der Sitzung seine Beschwerde zu begründen. Der Gemeindevertretung wurde empfohlen, die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzuweisen, weil kein Dienstvergehen erkennbar ist.

Elf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten. Der Bürgermeister hat während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht an der Sitzung teilgenommen.

 

 

Anschließend wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt und über den Kauf eines Grundstücks verhandelt.

Dreizehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Kauf zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Unterlagen der Sitzung sind im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde unter dem jeweiligen Datum abrufbar. Das Audioprotokoll dieser Sitzung wird auf der Internetseite unter „Politik“ bis zur nächsten Sitzung bereitgestellt.