Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2022
Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.
Bebauungspläne „Zum Mühlenschlag“
Die für November/Dezember 2022 vorgesehenen Träger- und Bürgerbeteiligungen mussten leider aus organisatorischen Gründen abgesagt werden. Eine neue Beteiligungsrunde für Januar/Februar 2023 ist geplant.
Naturkita
Die in der Naturkita vorgesehenen Maßnahmen im Bad- und Heizungsbereich können leider wegen der angespannten Lage (Materiallieferschwierigkeiten und keine Angebote durch Handwerker) aktuell nicht weiter verfolgt werden. Stattdessen wurden andere für die nächsten Jahre vorgesehene Maßnahmen (z.B. Aufbereitung Haustür) und aufgetretene Mängel im Brandschutz vorgezogen.
Planung Spielplatz Mühlenschlag
Fünf Planungsbüros wurden mit der Bitte um Angebotsabgabe für die Planung des Spielplatzes im Mühlenschlag angeschrieben. Die Angebote sollen bis 09.12.2022 eingereicht werden, so dass eine Auftragsvergabe noch in 2022 angestrebt wird.
Abnahme Schulerweiterung
Der geplante Abnahmetermin der Schulerweiterung am 01.12.2022 wurde abgesagt, weil es u. a. ein Lieferproblem mit einem Motor der Rauchwarnanlage gibt und der zweite Rettungsweg nicht fertig gestellt war. Die Abnahme des baulichen Brandschutzes wurde auf den 15.12.2022 verlegt, somit wird der geplante Termin der gesamten Abnahme voraussichtlich nicht am 12.12.2022 stattfinden.
Kita-Gipfel
Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung folgten gestern einer Einladung des Jugenddezernenten des Landkreises zu einem Kita-Gipfel. In dieser Sitzung wurden die Ist-Situation in der Kitabetreuung im Landkreis und die bevorstehenden Probleme der Personalfrage und der Platzkapazitäten erörtert. Im Januar soll es einen Trägergipfel geben.
Anschließend hat der Bürgermeister über den öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis gemäß § 12 Abs. 1 Kitagesetz (KitaG) informiert und diskutiert.
Der Vertrag mit dem Landkreis Dahme-Spreewald wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.10.2021 am 18.11.2021 von Seiten der Gemeinde gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft bis zum 31.12.2022. Am 07.04.2022 fand eine Videokonferenz mit dem Landrat und dem zuständigen Beigeordneten statt, in der die Gemeinde die Gründe der Kündigung erläutert hat. Inhalt des Vertrages ist die Übernahme folgender Aufgaben des Landkreises durch die Gemeinde:
• Prüfung und Feststellung des Kitarechtsanspruchs,
• Umsetzung des Rechtsanspruchs,
• Prüfung und Gewährleistung längerer Betreuungszeiten,
• Prüfung und Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts,
• Finanzierung der Tagespflege,
• Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge und des Essensbeitrags bei den Tagespflegestellen.
Die Gemeinde kann zurzeit nicht ausreichend Kitaplätze zur Verfügung stellen. Sie war klagen durch Eltern auf die Umsetzung des Kitaanspruchs ausgesetzt. Im Zuge dieser Klagen sind der Gemeinde Kosten entstanden, die aus Sicht der Gemeinde der Landkreis zu tragen hat. Um eine Änderung des Vertrages zu erwirken, hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Vertrag zu kündigen, damit die Aufgaben wieder vom Landkreis übernommen werden. Der Landkreis empfiehlt, den Vertrag erneut zu unterschreiben, denn mit einer Verpflichtungserklärung würde der Landkreis die Übernahme der Kosten aus den Klageverfahren zusichern. Aus Sicht der Gemeinde stellt die Verpflichtungserklärung diese Sicherheit nicht dar.
Zur Sitzung der Gemeindevertretung wird die Verwaltung einen Beschlussantrag vorlegen, nach dem die Gemeindevertretung entscheiden soll, ob der Vertrag nach der Vorlage der Verpflichtungserklärung des Landkreises erneut unterschrieben werden soll.
Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung. Die Gebühren mussten wegen Preissteigerungen neu kalkuliert werden.
Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.
Die Änderung der Straßenreinigungssatzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 behandelt. In die Satzung soll die Reinigungsverpflichtung der Anlieger für Verbindungswege geregelt werden. Ein Verbindungsweg ist zum Beispiel der Fußweg zwischen Freiligrathstraße und Auf dem Ritterfleck.
Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.
Unter dem Tagesordnungspunkt 6.3 wurde die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und der Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung behandelt. In der Praxis ist aufgefallen, dass lediglich Wahlwerbung und Werbung für Veranstaltungen erfasst sind. Andere Plakate mit zum Beispiel Meinungsäußerungen oder Aufrufen sind nicht berücksichtigt. Das soll die Änderung korrigieren.
Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.
Die 2. Satzung zur Änderung der Baumschutzsatzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.4 diskutiert. Die Verwaltung schlägt vor, den Schutz von Walnussbäumen festzuschreiben, weil diese bisher unabhängig vom Stammdurchmesser gefällt werden dürfen, weil sie als Obstbäume gelten. Weiterhin soll der Maßstab zur Fällmöglichkeit ohne Genehmigung qualifiziert werden. Zukünftig soll für die Fällung von Bäumen eine Genehmigung notwendig sein, wenn in einer Höhe von 130 cm der Umfang größer als 80 cm ist. Bisher konnten Bäume ohne Genehmigung gefällt werden, wenn der Umfang unter einem Meter war. Mitglieder des Ausschusses haben angemerkt, dass sie gerne noch mehr Regelungen hätten, diese aber an diesem Abend nicht konkret formulieren können. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass man doch jetzt diese Änderung mittragen könne und weitere Änderungen später vornehmen kann, wenn die Formulierungen an diesem Abend nicht feststehen.
Ein Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.
Unter dem Tagesordnungspunkt 6.5 wurde die Optionserklärung zur Anwendbarkeit des Umsatzsteuergesetzes behandelt. Die Gemeinde hatte die Option gewählt, nicht als Unternehmer zu gelten und damit nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein. Ab dem 01.01.2023 soll dann die Umsatzsteuerpflicht für Leistungen der Gemeinde eingeführt werden, die auf dem Markt auch andere Anbieter ausführen können und keine hoheitlichen Aufgaben darstellen. In den kommenden Tagen wird voraussichtlich die Optionsfrist verlängert. Die Gemeinde muss entscheiden, ob sie die Anwendung der Optionserklärung verlängert oder nicht. Der Kämmerer, Herr Reech, hat dazu ausgeführt. Eine Empfehlung für die Gemeindevertretung wurde nicht abgegeben.
Anschließend begann der nichtöffentliche Teil der Sitzung.
Unter dem Tagesordnungspunkt 6.6 wurde der Erwerb eines Vermögenswertes behandelt.
Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.
Danach wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt und der Tagesordnungspunkt Verschiedenes aufgerufen.
Herr Sonntag hat informiert, dass es ein Gespräch mit dem Auftragnehmer der Laubentsorgung gab. In diesem Jahr waren die Laubmengen deutlich höher als es ausgeschrieben war, in der Ausschreibung hat man aber auch schon eine größere Menge als im Vorjahr angegeben. Weiterhin hat der Auftragnehmer mit Personalausfall und Ausfällen der Technik zu tun. Bis Weihnachten soll noch je nach Witterungsbedingungen das Laub abgeholt werden. Sollte das Laub nicht mehr abgeholt werden können, haben die Anlieger das Straßenlaub selbst aufzunehmen.
Herr Voigtländer merkte an, dass es unglücklich ist, wenn die Wortbeiträge der Personen, die die Wiedergabe nicht wünschen, auf den Mitschnitten der Sitzungen der Gemeindevertretung nicht zu hören sind. Dadurch fehlen Informationen. Die Audiomitschnitte der Sitzungen der Gemeindevertretung sind auf der Internetseite der Gemeinde unter „Politik“ nachhörbar.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.