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Sitzung des Ortsentwicklungsausschuss am 23.11.2022

Schulzendorf, den 25.11.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter Bau und Öffentliche Ordnung, Herr Sonntag, informiert.

Bebauungspläne „Zum Mühlenschlag“

Die für November/Dezember 2022 vorgesehenen Träger- und Bürgerbeteiligungen mussten leider aus organisatorischen Gründen abgesagt werden. Eine neue Beteiligungsrunde für Januar/Februar 2023 geplant.

 

Naturkita

Die in der Naturkita vorgesehenen Maßnahmen im Bad- und Heizungsbereich können leider wegen der angespannten Lage (Materiallieferschwierigkeiten und keine Angebote durch Handwerker) aktuell nicht weiter verfolgt werden. Stattdessen wurden andere für die nächsten Jahre vorgesehene Maßnahmen (z.B. Aufbereitung Haustür) und aufgetretene Mängel im Brandschutz vorgezogen.

 

Planung Spielplatz Mühlenschlag

Fünf Planungsbüros wurden mit der Bitte um Angebotsabgabe für die Planung des Spielplatzes im Mühlenschlag angeschrieben. Die Angebote sollen bis 09.12.2022 eingereicht werden, so dass eine Auftragsvergabe noch in 2022 angestrebt wird.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurden die Ergebnisse der Variantenuntersuchung zur Verkehrsplanung für die August-Bebel-Straße zwischen Paarmannstraße und Karl-Marx-Straße vorgestellt. In diesem Bereich der August-Bebel-Straße soll eine Straßenbeleuchtung errichtet werden. Bei der Planung der Standorte der einzelnen Lichtpunkte sollte berücksichtigt werden, ob die Standorte auch geeignet sind, wenn die Straße einmal ausgebaut wird. An diesem Abend sollten die möglichen Ausbauvarianten vorgestellt werden. Es ergeben sich verschiedene Ausbauvarianten aus der Berücksichtigung der Straßenbäume, der Funktion der Straße und der zur Verfügung stehenden Flächen. Bei der August-Bebel-Straße handelt es sich um eine Erschließungsstraße. Erschließungsstraßen dienen der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr. Es sind dabei die Verkehrsteilnehmer Kraftfahrzeuge, Fahrradfahrer und Fußgänger zu berücksichtigen, die den Bedarf an Flächen beeinflussen. Eine Fahrbahnbreite von 5,50 m, Breiten für die Regenwasserentwässerung von 2,50 m und Gehwege mit 2,00 m Breite sollten berücksichtigt werden. Weiterhin könnte man noch überlegen, ob Gehwege 2,75 m breit sein sollten, damit ein einseitiger Fahrradverkehr zugelassen werden kann. Daraus ergeben sich verschiedene Querschnitte.

In der August-Bebel-Straße befinden sich die sogenannten Vorflächen. Das sind Flächen, die im Eigentum der Gemeinde liegen und von den Anliegern eingezäunt sind und genutzt werden. Diese Flächen können für einen Ausbau genutzt werden.

Bei der August-Bebel-Straße handelt es sich um eine geschützte Allee. Man rechnet der Allee noch eine Lebensdauer von etwa 10-15 Jahre zu. Wenn verschiedene Querschnitte in Betracht gezogen werden sollen, müssen ggf. Bäume gefällt und neue Bäume gepflanzt werden.

Wenn sich die Gemeindevertretung für eine Ausbauvariante entscheidet, könnten danach die Lichtpunkte für die Straßenbeleuchtung festgelegt werden. Ein Ausbau könnte später erfolgen und die Lichtpunkte würden einen späteren Ausbau nicht behindern.

Die Ausschussmitglieder haben über die Varianten lebhaft diskutiert. Es gab auch den Vorschlag, die Ausbauvarianten bei der Errichtung der Straßenbeleuchtung zu ignorieren, weil ein Ausbau in absehbarer Zeit nicht geplant sei. Man möchte das Thema in den Fraktionen diskutieren und in einer weiteren Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses das weitere Vorgehen besprechen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 sollte die Priorisierung der Maßnahmen aus dem Konzept für sichere Schul-, Geh- und Radwege vorgenommen werden. Die Liste der Maßnahmen wurde kürzlich aktualisiert. Die Fraktionen möchten zunächst die Maßnahmenliste intern besprechen und dann in einer weiteren Sitzung die Prioritäten festlegen.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Die Änderung der Satzung ist notwendig, weil die Gebühren neu kalkuliert werden mussten. Es wurden dabei die Preissteigerungen berücksichtigt.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die zweite Beschlussvorlage handelte von der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und der Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung. In der Praxis ist aufgefallen, dass lediglich Wahlwerbung und Werbung für Veranstaltungen erfasst sind. Andere Plakate mit zum Beispiel Meinungsäußerungen oder Aufrufen sind nicht berücksichtigt. Das soll die Änderung korrigieren.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8 „Verschiedenes“ hat Frau Mollenschott darüber informiert, dass der Landkreis Mittel in den Haushalt 2023 für die Umfahrung des Altdorfs in Schulzendorf und für eine niveaufreie Bahnquerung in der Friedenstraße in Eichwalde eingestellt hat. Die Gemeindevertretung Eichwalde hatte sich aber gegen eine Brücke oder einen Tunnel in der Friedenstraße ausgesprochen.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.