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Information für eine mögliche Notbetreuung in der Kindertagesstätte

Schulzendorf, den 14.02.2022

Information zur Notbetreuung in einer Kindertagesstätte

 

Es besteht seitens des Ministerium für Bildung, Jugend u. Sport (MBJS) des Landes Brandenburg gemäß der neuen Eindämmungsverordnung für Eltern ein Anspruch auf Notbetreuung, wenn die Betreuung in einer Kindertagesstätte nicht mehr für alle Kinder möglich ist, weil

 

  • das Gesundheitsamt die Betreuung eingeschränkt oder ausgeschlossen hat

oder

 

  • die Zahl der Betreuungskräfte nicht mehr ausreicht, um das Betreuungsangebot während der regelmäßigen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten.

 

Damit soll verhindert werden, dass Gruppen und/oder Kitas komplett geschlossen werden und Kinder, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, weiterhin betreut werden können. Der Anspruch auf Notbetreuung ist im § 24a Abs. 8 S. 3 Eindämmungsverordnung definiert.

 

Durch diese Maßnahmen wird die Verpflichtung auf Gruppenkonstante aufgehoben. Das heißt, dass die Kinder aus unterschiedlichen Gruppen wieder gemischt werden können, wenn dies der Aufrechterhaltung des Betreuungsangebotes dient.

 

Die Personalsituation ist momentan sehr angespannt. Viele Erzieherinnen sind erkrankt und/oder befinden sich in Quarantäne.

 

Füllen Sie bereits vorsorglich den entsprechenden Notbetreuungsantrag aus und reichen diesen bei uns ein.

Dafür benutzen Sie bitte folgende Mail-Adresse:

 

 

Durch diesen Vorlauf könnten wir zügiger reagieren und planen.

 

Den Antrag auf Notbetreuung finden Sie hier.