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Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 11.08.2021

Schulzendorf, den 16.08.2021

Die Sitzung des Ausschusses wurde von der neuen Vorsitzenden Frau Stölzel (Bündnis 90 Die Grünen) geleitet.

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über die Gemeindefinanzen informiert.

Am 10.08.2021 stellt der Ergebnishaushalt einen Überschuss von 523.629,11 € dar. Der Stand des Finanzhaushaltes war am 10.08.2021 bei 1.647.525,00 €. Der Bestand an Zahlungsmitteln zum 10.08.2021 lag bei 15.250.189,59 €.

 

Die ersten Beschlussvorlagen des Abends handelten von der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofsbenutzungssatzung. Die Höhe der Gebühren für einzelne Leistungen wurde abgestimmt, ein Vorschlag über eine Änderung der Benutzungssatzung wurde vorgebracht. Die kalkulierten Gebühren für eine anonyme Urnengrabstelle soll auf 80 % gesenkt werden. Die Gebühren der Leistungen im Bereich II sollen bei der Nummer 3 bei 200,- €, bei der Nummer 4 bei 100,- € und bei der Nummer 5 bei 150,- € liegen.

Die kalkulierten Gebühren im Bereich IV sollen beibehalten werden.

Im Bereich V sollen die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle sollen gesplittet werden.

Im Bereich VI sollen keine Änderungen vorgenommen werden.

Im Bereich VII sollen die Verwaltungsdienstleistungen 1-5 mindestens die bisherigen Werte behalten, bzw. die kalkulierten Kosten erhalten.

Über die Benutzungssatzung wurde abgestimmt.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

Über die Gebührensatzung wurde auch abgestimmt.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Über eine Änderung des Stellplans wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 gesprochen. Nachdem einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anträge auf Überprüfung der Entgeltgruppe gestellt haben, wurde eine Firma beauftragt, diese zu überprüfen. In einigen Fällen wurden höhere Entgeltgruppen festgestellt. Das hat eine Änderung des Stellenplans zur Folge.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.4 behandelt. Hier ging es darum, die Abholung des Straßenlaubs im Herbst zu regeln.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Um die Umbuchung von Haushaltsmitteln ging es unter dem Tagesordnungspunkt 5.5. Der Gehweg auf der südöstlichen Seite der Rosa-Luxemburg-Straße soll mit einer wassergebundenen Decke ausgebessert werden. Es soll kein grundhafter Ausbau stattfinden. Für die Ausbesserung sind im Haushalt keine Mittel angesetzt. Mittel für einen grundhaften Ausbau stünden zur Verfügung. Da aber der Gehweg nur ausgebessert werden soll, müssen dafür Mittel beschafft werden. Die Verwaltung schlägt vor, dafür die geplanten Mittel für das Gutachten „Sichere Wege“ zu nutzen. Die Mittel für das Gutachten sollen aber nicht vollständig für den Gehweg verbraucht werden. Da nicht alle geplanten Mittel für das Gutachten verwendet werden sollen, könnte ein Teil für die Planung der Ausbesserung des Gehwegs verwendet werden. Bei den Bemühungen, ein Planungsbüro für die Planung der Ausbesserung zu finden, war die Verwaltung erfolglos. Die Planung wird nun in der Verwaltung selbst erstellt. Die Fraktion SPD und Die Grünen lehnen den Vorschlag der Umbuchung ab. Weitere Vorschläge aus dem Ausschuss wurden diskutiert, diese sind aber aus haushaltstechnischen Gründen nicht umsetzbar.

Kein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

Die Finanzierung der Maßnahme ist weiterhin nicht gesichert, eine Auftragsvergabe kann erst erfolgen, wenn die Kostendeckung vorhanden ist.

 

 

Der Beschlussantrag des Tagesordnungspunktes 5.6 handelte von dem Auftrag an den Bürgermeister, mit dem Landkreis über eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags nach § 12 Abs. 1 Kitagesetz über die Durchführung der Aufgaben des Trägers der Jugendhilfe über die Betreuung von Kindern in Kitas neu zu verhandeln. Der Landkreis hat seine gesetzliche Aufgabe über die Betreuung der Kitakinder an die Gemeinde übertragen. Dieser Vertrag wurde mit allen Kommunen im Landkreis geschlossen. Die Gemeinde Schulzendorf sieht sich nun der Situation ausgesetzt, dass sie den Anspruch auf einen Kitaplatz umsetzen muss, obwohl es gesetzlich die Aufgabe des Landkreises ist. Ein Gericht hat im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens den Wortlaut des Vertrages so interpretiert. Da die Gemeinde Schulzendorf daraufhin Kitaplätze nachweisen muss, die ihr nicht zur Verfügung stehen, stehen Schadensersatzansprüche bevor. Der Auftrag aus dem Beschlussantrag soll zu einem neuen Vertrag führen. Die Verwaltung sieht keinen Verhandlungsspielraum, da es aus Sicht des Landkreises keine Notwendigkeit einer Verhandlung gibt. Der Einreicher hat den Beschlusstext geändert. Nun lautet der Auftrag, der Vertrag soll gekündigt werden und die Kündigungsfrist soll für Neuverhandlungen genutzt werden.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 5.7 handelte von dem Auftrag an den Bürgermeister, zu den Schulcontainern, die auf dem Schulgelände für die Gewährleistung des Schulbetriebs aufgebaut wurden, Sanitäranlagen zu errichten, weil es den Schulkindern nicht zuzumuten sei, die Toiletten in der Sporthalle und im Schulgebäude zu benutzen. Mit der Schulleitung wurde das Verfahren so abgestimmt, die Fraktion Bürgerbündnis möchte mit dem Beschlussantrag eine andere Vorgehensweise. Das Für und Wider wurde diskutiert. Problematisch könnte die Errichtung eines weiteren Containers sein, weil kein geeigneter Standort definiert werden kann, ggf. eine Baugenehmigung beantragt werden muss, die Ver- und Entsorgung ungeklärt ist und die Kostenübernahme nicht gesichert ist. Die aufgestellten Schulcontainer verschlingen bereits mehr Gelder als geplant. Man möchte Erfahrungen aus der Ersten Woche des Schulbetriebs abwarten. Eine Empfehlung wurde nicht ausgesprochen.

 

 

Die Diskussion über die Anschaffung von Lüftungsanlagen für die Schule und die Kitas wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.8 nur kurz geführt. Der Einreicher möchte seinen Beschlussantrag noch qualifizieren. Der Bund stellt Fördermittel für die Erweiterung von Lüftungsanlagen und den Einbau von Lüftungsanlagen zur Verfügung. Das Land hat auch eine Förderung angekündigt, die aber nur für Räume gelten soll, die nicht mit gut zu öffnenden Fenstern ausgestattet sind.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.9 wurde eine Änderung der Kitasatzung besprochen. Die Fraktionen CDU/FDP und SPD streben einen weiteren Satz im § 3 Abs. 7 der Kitasatzung der Gemeinde an, der Notbetreuungen während Schließzeiten in den jeweiligen Einrichtungen regeln soll. Schließzeiten der Einrichtungen werden von den jeweiligen Kitaausschüssen beschlossen. Ein Kitaausschuss besteht aus Mitgliedern der Elternschaft, des Erzieherpersonals der jeweiligen Kita und des Trägers. Nun soll in der Kitasatzung festgeschrieben werden, dass eine Notbetreuung im Hort und den Kitas stattfinden soll. Die Schließzeiten wurden bisher für die Grundreinigung und für größere Reparaturen genutzt, dies wäre bei der gewünschten Änderung der Satzung nur noch eingeschränkt durchführbar. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Zu einer Abstimmung kam es nicht.

 

 

Die Erweiterung der Platzkapazität der Kita zum Märchenland war Thema des letzten Tagesordnungspunktes des Abends. Die Fraktion CDU/FDP hat vorgeschlagen, auf dem Gelände der Kita zum Märchenland Container aufzustellen und die Platzkapazität damit auf 100 zu erhöhen. Dies solle auch durchgeführt werden, wenn mit der Erweiterung der Kneipp-Kita-Status aufgegeben werden müsste. Eine Erhöhung der Platzkapazität auf 50 (zurzeit hat die Kita 36 Plätze) könnte mit der bestehenden Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen erreicht werden. Der Kneipp-Staus könnte auch erhalten bleiben. Für die Aufstellung von Containern müsste ein Teil der Freifläche aufgegeben und die darauf befindlichen Bäume gefällt werden. Die Container sollen länger als zwei Jahre genutzt werden. Der Beschlusstext wurde um die angestrebte Platzzahl und die Angabe der Mindestdauer erweitert.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

 

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.