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Fortsetzung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport vom 03.08.2021 am 09.08.2021

Schulzendorf, den 11.08.2021

 

Die Sitzung wurde am 03.08.2021 nach 22 Uhr abgebrochen und am 09.08.2021 fortgesetzt.

 

Die Fortsetzung der Sitzung begann mit dem Tagesordnungspunkt 11.2, Installation oder Umrüstung von Lüftungsanlagen in öffentlichen Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahre. Die Fraktion Bürgerbündnis hat den Beschlussvorschlag eingereicht und verfolgt das Ziel, im ersten Schulhalbjahr 2021/2022 Lüftungsanlagen in Kitas und der Grundschule umrüsten oder installieren zu lassen. In den Einrichtungen bestehen lediglich Abzugsanlagen in Räumen ohne Fenster, das sind Toilettenräume und Reinigungsräume. Nach diesem Antrag sollen die Klassenzimmer in der Schule und die Gruppenräume in den Kitas mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden. Eine Installation wäre vermutlich möglich, Planungen für die einzelnen Objekte müssten beauftragt werden und die Baumaßnahmen müssten im Schul- und Kitabetrieb durchgeführt werden. Die Wirkung von mobilen Luftreinigern wird kontrovers diskutiert. Laut dem Umweltbundesamt ersetzt der Einsatz mobiler Luftreiniger nicht das Stoßlüften. Die Schulleitung und die Kitaleitungen stehen Baumaßnahmen kritisch gegenüber.

In der Diskussion wurden unterschiedlichen Meinungen ausgetauscht, eine Empfehlung für die Gemeindevertretung wurde nicht ausgesprochen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 11.3 wurde eine Änderung der Kitasatzung besprochen. Die Fraktionen CDU/FDP und SPD streben einen weiteren Satz im § 3 Abs. 7 der Kitasatzung der Gemeinde an, der Notbetreuungen während Schließzeiten in den jeweiligen Einrichtungen regeln soll. Schließzeiten der Einrichtungen werden von den jeweiligen Kitaausschüssen beschlossen. Ein Kitaausschuss besteht aus Mitgliedern der Elternschaft, des Erzieherpersonals der jeweiligen Kita und des Trägers. Nun soll in der Kitasatzung festgeschrieben werden, dass eine Notbetreuung im Hort und den Kitas stattfinden soll. Die Schließzeiten wurden bisher für die Grundreinigung und für größere Reparaturen genutzt, dies wäre bei der gewünschten Änderung der Satzung nur noch eingeschränkt durchführbar. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Erweiterung der Platzkapazität der Kita zum Märchenland war Thema des Tagesordnungspunktes 11.4. Die Fraktion CDU/FDP hat vorgeschlagen, auf dem Gelände der Kita zum Märchenland Container aufzustellen und die Platzkapazität damit auf 100 zu erhöhen. Dies solle auch durchgeführt werden, wenn mit der Erweiterung der Kneipp-Kita-Status aufgegeben werden müsste. Eine Erhöhung der Platzkapazität auf 50 (zurzeit hat die Kita 36 Plätze) könnte mit der bestehenden Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen erreicht werden. Der Kneipp-Staus könnte auch erhalten bleiben. Für die Aufstellung von Containern müsste ein Teil der Freifläche aufgegeben und die darauf befindlichen Bäume gefällt werden. Die Container sollen länger als zwei Jahre genutzt werden. Der Beschlusstext wurde um die angestrebte Platzzahl und die Angabe der Mindestdauer erweitert. Aus dem Ausschuss wurde vorgeschlagen, keine Container aufzustellen, sondern einen dauerhaften Anbau vorzunehmen. Für temporäre Lösungen sollen keine Bäume gefällt werden.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten. An der Abstimmung haben sich nur noch vier Mitglieder beteiligt.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von dem Auftrag an den Bürgermeister, mit dem Landkreis über eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags nach § 12 Abs. 1 Kitagesetz über die Durchführung der Aufgaben des Trägers der Jugendhilfe über die Betreuung von Kindern in Kitas neu zu verhandeln. Der Landkreis hat seine gesetzliche Aufgabe über die Betreuung der Kitakinder an die Gemeinde übertragen. Dieser Vertrag wurde mit allen Kommunen im Landkreis geschlossen. Die Gemeinde Schulzendorf sieht sich nun der Situation ausgesetzt, dass sie den Anspruch auf einen Kitaplatz umsetzen muss, obwohl es gesetzlich die Aufgabe des Landkreises ist. Ein Gericht hat im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens den Wortlaut des Vertrages so interpretiert. Da die Gemeinde Schulzendorf daraufhin Kitaplätze nachweisen muss, die ihr nicht zur Verfügung stehen, stehen Schadensersatzansprüche bevor. Der Auftrag aus dem Beschlussantrag soll zu einem neuen Vertrag führen. Die Verwaltung sieht keinen Verhandlungsspielraum, da es aus Sicht des Landkreises keine Notwendigkeit einer Verhandlung geben muss. Der Einreicher hat den Beschlusstext geändert. Nun lautet der Auftrag, der Vertrag soll gekündigt werden und die Kündigungsfrist soll für Neuverhandlungen genutzt werden.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.