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Sitzung des Ausschusses Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 03.08.2021

Schulzendorf, den 05.08.2021

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister gefragt, ob die Niederschrift der Sitzung vom 25.05.2021 falsch sei. Herr Kolberg wurde in der Presse zitiert, dass in der Ausschusssitzung am 25.05.2021 viele Gemeindevertreter bemängelt hätten, dass die Schulcontainer keine Toiletten und keine Waschgelegenheiten haben und in der Niederschrift darüber aber nichts geschrieben steht. Ausschussmitglieder haben bestätigt, dass dieses Thema gar nicht in einer Ausschusssitzung behandelt wurde.

Anschließend hat die Geschäftsbereichsleiterin Soziales, Bildung, Kultur, Frau Wieczorek informiert.

 

Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen

In der Verwaltung wurde überlegt und besprochen, welche Hilfestellung als Kommune gegeben werden kann. Finanzielle Hilfe aus dem Gemeindehaushalt darf aus rechtlichen Gründen nicht gewährt werden.

Die Einrichtung eines Spendenkontos bei der Gemeinde wurde nach einem Gespräch mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz als zu bürokratisch und umständlich empfunden, da auf der Website des Bundesamtes bereits Spendenkontendaten von betroffenen Kommunen und Landkreisen hinterlegt sind. Daher wurde ein Link auf der Website der Gemeinde zu den Daten des Bundesamtes für Katastrophenschutz hinterlegt.

 

SARS-CoV-2

Zum 1.8. ist die neue Umgangsverordnung in Kraft getreten. Die Verwaltung hat dazu ebenfalls auf der Website informiert.

Es bleibt weiterhin bei den Hygieneregeln und -empfehlungen. In Anlehnung an die Regelungen für die Schulen besteht in den ersten zwei Wochen in den Horträumen ebenfalls eine Maskenpflicht. Generell bleibt es bei der Maskenpflicht für externe Personen in den Einrichtungen einschließlich des Außengeländes. Extern sind alle Personen, die nicht unmittelbar in der Einrichtung arbeiten!

Die Hygienepläne der jeweiligen Betreuungseinrichtung werden weiter genutzt und umgesetzt.

 

Gemeindehaushalt 2022

Die Arbeiten zur Erstellung des Haushaltes 2022 haben begonnen Die Wünsche in den externen Einrichtungen wurden abgefragt, werden aktuell geprüft und aufbereitet.

 

Schulerweiterungsbau

Auf Grund von Materialengpässen versucht der Generalunternehmer mit Materialänderungen zu reagieren. Dies hat zur Folge, dass einzelne Positionen aus Sicherheitsgründen nochmals von einem Statiker rechnerisch überprüft werden. Der an die Gemeinde übersandte geänderte Bauzeitenplan geht nunmehr von einer Fertigstellung im März 2022 aus.

Die Schulcontainer für die drei Klassenzimmer wurden nach Erteilung der Baugenehmigung und Ausschreibung errichtet. Die bauliche Abnahme ist erfolgt. Das Mobiliar wurde pünktlich geliefert. Am 2.8. wurden die Klassenräume eingeräumt. Lediglich die mobilen Tafeln und Waschbecken werden auf Grund von Fertigungsengpässen voraussichtlich erst in der 1. Schulwoche geliefert. Der Hygieneplan der Schule ist auch in den Interimsklassenräumen problemlos umsetzbar.

 

Neue Caterer in Schule und Kita Löwenzahn

Die Informationen zum neuen Caterer in der Schule wurden auf der gemeindlichen Website veröffentlicht. Es ist die Sunshine GmbH. Sie übernimmt auch die Schulmilchversorgung inkl. Abrechnung.

Die Versorgung ab dem 2.8.2021 in der Kita „Löwenzahn“ übernimmt die Wildauer Service GmbH.

Beide geschlossenen Verträge sind das Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (auf Grund des Ausschreibungsvolumens) gemäß genauer rechtlichen Vorgaben. In das Leistungsverzeichnis sind Anregungen von Eltern mit eingeflossen. Die Kriterien und Anforderungen wurden im Leistungsverzeichnis genau benannt. Die Auswertung erfolgte nach der im Leistungsverzeichnis angegebenen Formel. Alle Bewerber hatten also die gleichen Bedingungen. Die aus den Auswertungen erarbeiteten Vergabevorschläge wurden vom RPA gegengeprüft.

Die Information der Bewerber erfolgte nach vergaberechtlich vorgegebenen Fristen. Die Verträge gingen am 21.07.2021 bei der Gemeinde ein. Die Caterer sind beide bemüht und haben sich der kurzfristigen Organisation bei der Übernahme der Verpflegung gestellt.

 

Kita/ Hort

Für die Interimskita liegt noch keine Baugenehmigung vor. Nachforderungen der Genehmigungsbehörde wurden erfüllt. Auf Nachfrage informierte die Baugenehmigungsbehörde, dass die Ämterbeteiligung läuft. Zwischenzeitlich hat die mit der Planung und Organisation beauftragte Firma die Ausschreibungsunterlagen (1. Entwurf) vorbereitet um nahtlos mit der Ausschreibungsveröffentlichung beginnen zu können.

Eine Nachfrage beim Organisator der geplanten Kita im „Mühlenschlag“ ergab ebenfalls, dass das Baugenehmigungsverfahren noch läuft. Der Landkreis hat sich zwischenzeitlich positiv zur geplanten Kita positioniert und signalisiert, die Kita im Rahmen einer Ausnahme auf Grund des bekannten Bedarfs in Schulzendorf vorzeitig in den Bedarfsplan aufzunehmen.

 

Zur geplanten Kita in der Herweghstraße wird in einem gesonderten TOP berichtet.

 

In der Kitaverwaltung werden aktuell die Abläufe geprüft und stärker auf formal rechtlich korrektes Handeln ausgelegt. Erste Ergebnisse sind extern durch Veröffentlichungen auf der gemeindlichen Website nachvollziehbar. Die Formulare der Kitaverwaltung werden ebenfalls überarbeitet. Diese werden auf der Website der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die rechtlich festgestellten Schwachstellen abzustellen.

Auf Grund unvorhersehbar frei gewordener Hortplätze kann nun noch einmal für ein Jahr eine Vorschulgruppe mit max. 20 Kindern kurzfristig organisiert werden. 17 Zusagen gingen innerhalb von 3 Tagen ein. Die Gruppe startete zum 02.08.2021. Auf Grund der Kurzfristigkeit der Organisation kann es zu „Holprigkeiten“ kommen. Die Mitarbeiter des Hortes und der Verwaltung sind jedoch äußerst engagiert um den Start gut hinzubekommen.

 

 

Ein Vorhabenträger möchte an der Ernst-Thälmann-Straße gegenüber dem Wohngebiet Ritterschlag eine Seniorenpflegeeinrichtung mit Senioren-Service-Wohnungen errichten. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde (https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/02_mitte_alt_schulzendorf_a3.pdf) als „allgemeines Wohngebiet“ definiert. Dort kann nur gebaut werden, wenn die Gemeindevertretung einen entsprechenden Bebauungsplan (B-Plan) beschließt. Mit dem B-Plan würde die Gemeindevertretung auch die das Ausmaß der Bebauung bestimmen. Ein Vertreter des Vorhabenträgers hat den Ausschussmitgliedern unter dem Tagesordnungspunkt 5 das Vorhaben vorgestellt. Eine Vorstellung erfolgte bereits im Ortsentwicklungsausschuss. Mit diesem Vorhaben unterbreitet der Vorhabenträger der Gemeinde das Angebot, ein weiteres Seniorenheim und Senioren-Service-Wohnungen zu errichten. Die Mitglieder der Gemeindevertretung müssen entscheiden, ob sie einen Bedarf sehen und das Projekt umgesetzt haben wollen. Wenn sich die Gemeindevertretung für das Projekt entscheidet, kann sie auf den Umfang und das Ausmaß der Bebauung mit Regelungen im B-Plan Einfluss nehmen. Fragen zu dem Projekt wurden beantwortet, in diesem Ausschuss hat man sich eher kritisch zu dem Projekt geäußert. Die Gemeindevertretung wird dann entscheiden, ob an dem Projekt weiter gearbeitet werden soll oder nicht.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat der Bürgermeister eine Projektidee der Bürgermeister aus Eichwalde, Schönefeld, Schulzendorf und Zeuthen zum Förderprogramm Pflege vor Ort vorgestellt. Das Land Brandenburg möchte Maßnahmen zur Unterstützung eines selbständigen Lebens Pflegebedürftiger und deren Angehöriger, zur Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft und um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden fördern. Dafür wurde eine Richtlinie erarbeitet und Fördergelder für Kommunen bereitgestellt. Die vier Gemeinden stellen sich die Einstellung von Personen vor, die in den Gemeinden mit aufsuchender Sozialarbeit Senioren und pflegebedürftige Menschen unterstützen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Die Anträge müssten noch in diesem Jahr gestellt werden und das Projekt sollte in diesem Jahr beginnen. Die Mitglieder des Ausschusses standen dem Projekt wohlwollend gegenüber. Es wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag entworfen, der diese Kooperation abstimmen soll. Die Vertragsunterzeichnung muss dann von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

 

 

Nach einer kurzen Pause wurde der Tagesordnungspunkt 7 aufgerufen. Frau Wieczorek hat darüber informiert, wie sich die Arbeit in dem Bereich Kitaangelegenheiten entwickeln wird. Zukünftig werden die Informationsmöglichkeiten der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit weiter ausgebaut, die Formulare werden überarbeitet, es soll ausführlicher informiert werden und Hinweise und Erläuterungen sollen rechtssicher ausgegeben werden. Der Fokus des Agierens wird künftig mehr auf verwaltungsrechtlich korrektes Handeln ausgerichtet, das bedeutet zum Beispiel, dass Anträge, die nicht unterschrieben sind, nicht bearbeitet werden, unvollständige Anträge nicht im Rahmen von Telefonaten vervollständigt werden und es wird nur bearbeitet, was tatsächlich beantragt wurde. Die bisherigen Bemühungen, die Angelegenheiten volksnah zu praktischen Lösungen zu führen, führten in der Vergangenheit zunehmend zu Beschwerden und Klagen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8 hat Frau Brühl angeregt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich über die zukünftige Verwendung des Grundstücks in der Otto-Krien-Straße 26 (altes Rathaus) austauschen soll. Bisher gibt es viele Ideen, aber keine davon wurde bisher ernsthaft verfolgt. Sie möchte die Zeit nutzen, in der das Grundstück durch die Interimskita besetzt sein wird, um nach dieser Zeit eine geeignete Nutzung umzusetzen. Grundsätzlich wurde die Idee positiv aufgenommen, es wurden aber auch Bedenken geäußert, es bestünde für die Akteure zu wenig Zeit, sich jetzt damit auseinander zu setzen. Frau Brühl wird Termine vorschlagen, dann könne ja jeder sehen, wie man sich einbringen kann.

 

 

Einen zweiten Vorschlag hat Frau Brühl unter dem Tagesordnungspunkt 9 vorgetragen. Sie möchte erneut anregen, sich in der Gemeindevertretung um ein Leitbild für die Gemeinde zu kümmern. Wenn sich die Gemeinde einen Standpunkt erarbeitet, wie sie sich in Zukunft sehen will, wäre es einfacher, geplante Maßnahmen besser zu strukturieren und wirtschaftlicher zu arbeiten. Für diesen Vorschlag gab es auch zaghafte Zustimmungen, es wurde erneut das Zeitproblem genannt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 10 wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Kita in der Herweghstraße behandelt. Vor etwa einem Jahr hat die Verwaltung ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, bei dem ein Kitaträger gesucht wurde, der in der Herweghstraße eine Kita bauen und betreiben soll. Ein Interessent wurde gefunden, allerdings sind Änderungen des Erbbaurechtsvertrags gewünscht, die deutlich über die Fassung des Vertrags hinaus gehen, der Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens war. Das von der Verwaltung eingesetzte Rechtsanwaltsbüro empfiehlt diese Änderungen nicht. Eine Mehrheit in dem Ausschuss sprach sich dafür aus, ein Ende der Verhandlungen herbei zu führen. Mitte August wird darüber entschieden.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von dem Auftrag an den Bürgermeister, zu den Schulcontainern, die auf dem Schulgelände für die Gewährleistung des Schulbetriebs aufgebaut wurden, Sanitäranlagen zu errichten, weil es den Schulkindern nicht zuzumuten sei, die Toiletten in der Sporthalle und im Schulgebäude zu benutzen. Mit der Schulleitung wurde das Verfahren so abgestimmt, die Fraktion Bürgerbündnis möchte mit dem Beschlussantrag eine andere Vorgehensweise. Das Für und Wider wurde diskutiert. Problematisch könnte die Errichtung eines weiteren Containers sein, weil kein geeigneter Standort definiert werden kann, ggf. eine Baugenehmigung beantragt werden muss, die Ver- und Entsorgung ungeklärt ist und die Kostenübernahme nicht gesichert ist. Die aufgestellten Schulcontainer verschlingen bereits mehr Gelder als geplant.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied stimmte dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

Inzwischen war es nach 22 Uhr, es wurde entschieden, die Sitzung am 09.08.2021 fortzusetzen.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.