Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen
Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen
Die Durchführung der Standfestigkeitsprüfung
gemäß VSG 4.7 § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
auf dem Friedhof der Gemeinde Schulzendorf findet
ab dem 05.06.2023 ab 08:00 Uhr statt.
Die Standfestigkeitsprüfung (gemäß VSG 4.7 § 9) wird durch geschultes Personal durchgeführt.
Bemängelte Grabmale erhalten einen Aufkleber.
Offensichtliche Gefahren sind u.a. mangelhafte Befestigungen wie unterdimensionierte Verdübelungen oder das Fehlen von Dübeln in Grabmalen.
Im Nachgang der Prüfung werden nicht standsichere Grabmale vor Umsturz notgesichert oder abgebaut und abgelegt und die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen informiert. Es wird gebeten, Namen und Anschriften bei der Friedhofsverwaltung vorab zu aktualisieren!
Sollten in Einzelfällen angrenzende Bepflanzungen (im Zuge der Grabmalprüfung) beschädigt werden, wird um Verständnis gebeten.
Mögliche Terminverschiebungen können bei extrem schlechtem Wetter und/oder bei nichtvorhersehbarem technischen oder personellen Problemen auftreten.
Fragen oder Hinweise richten sie bitte an Frau Brauer – Telefon: 033762-43116 oder per Email an
M. Mücke
Bürgermeister
Friedhofsverwaltung Schulzendorf prüft Grabsteine auf Standfestigkeit
„Eine Frau, die offenbar versucht, einen x-beliebigen Grabstein einfach so beiseite zu schieben. Eine Zweite, die daneben steht und aufschreibt, ob ihre Kollegin damit Erfolg hat oder nicht.“
Zugegeben: Wenn unsere Mitarbeiter prüfen, ob die Grabsteine auf dem Friedhof noch stabil auf ihren Fundamenten stehen, dann kann das für den einen oder anderen Besucher schon ein wenig kurios aussehen. Mit ein Grund, warum bei diesem Thema Fragen (?) und Missverständnisse (!) beinahe vorprogrammiert sind. Fragen und Missverständnisse, die sich zum Glück aber schnell und einfach aus der Welt schaffen lassen.
Das Ganze ist doch nutzlos, reine Schikane!
Nein! Die Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie dient vor allem der Sicherheit ALLER Friedhofsbesucher. Nach der weiterführenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Ein über 200 Kilogramm schwerer und nicht mehr standfester Grabstein und ein Kleinkind, dass direkt daneben spielt, sind ein Horrorszenario, das sich wohl niemand wirklich vorstellen will.
Wie kann solch ein Stein eigentlich ins Wanken geraten?
Vor allem durch Witterungs- und Umwelteinflüsse. So können Regen und Schnee für verrostete Metallverbindungen und Verdübelungen sorgen, Frost für Risse und Sprünge in den Standfugen und Einwirkungen von Wurzelwerk für Schräglagen der Sockel und Grabmäler. Weil der Winter die größte „Schadensquelle“ ist, findet die Prüfung nach der Frostperiode statt.
Das Gerüttel der Prüfer sorgt doch erst dafür, dass die Grabsteine lose werden!
Von Gerüttel kann keine Rede sein. Jeder Grabstein wird zuerst auf Sicht geprüft und bei Bestätigung einer Standunsicherheit bzw. zur Ausräumung von Zweifeln an der Standsicherheit gleichmäßig und ohne ruckartigen Druck bis zur Grenze von 0,3 kN (für Grabmalhöhen von 0,5 – 1,2 m) belastet. Eine durchaus realistische Belastung, wie z. B. bei einem Spaziergänger, der ins Stolpern gerät und sich abstützen muss.
Wie genau ist diese Prüfung eigentlich?
0,3 kN entsprechen einer Belastung von ca. 30 Kilogramm - Dieser Belastung muss ein Grabstein standhalten, ohne nachzugeben. So will es der Gesetzgeber und daraufhin sind die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung auch geschult.
Von exakt kann dabei aber nicht die Rede sein!
Das Prüfverfahren wird mit Hilfe eines speziellen Prüfgerätes durchgeführt, bei dem bei Erreichen des Prüfdruckes ein Ton zu hören ist. Weiter wird der Grabstein nicht belastet. Wer das Urteil der Mitarbeiter anzweifelt, sollte sich einfach bei uns melden. Die meisten Missverständnisse lassen sich erfahrungsgemäß bei einem Termin vor Ort beseitigen.
Wie erfährt man eigentlich, ob ein Grabstein Mängel aufweist?
Der Grabstein wird mit einem gut sichtbaren, farbigen Aufkleber versehen. Darauf steht, dass der Stein Mängel aufweist und deshalb fachgerecht befestigt werden muss. Gleichzeitig wird der Nutzungsberechtigte bzw. Angehörige verständigt. Dafür muss jedoch mindestens eine aktuelle Anschrift in der Friedhofsverwaltung vorliegen. Wer sich nicht sicher ist, ob alles noch aktuell ist, sollte telefonisch nachfragen.
Super! Und in der Zwischenzeit fällt das gute Stück einfach um!
Nein! Denn sollte tatsächlich die Gefahr bestehen, dass ein Grabstein umstürzen könnte, wird er entweder entsprechend gesichert oder – wenn selbst das nicht ausreicht – vorsichtig abgelegt.
Und wie geht es danach weiter?
Sollte der Nutzungsberechtigte bzw. Angehörige des jeweiligen Grabes nicht reagieren, kann die Gemeinde Schulzendorf als Eigentümer des Friedhofes den Schaden von einem unabhängigen Fachbetrieb (in der Regel ein Steinmetz) beheben lassen. Wobei die Rechnung an den Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen der Grabstätte geht. Im Extremfall kann das Grab sogar geräumt werden.