Öffentliche Bekanntmachung Schöffenwahl
Öffentliche Bekanntmachung
Schöffenwahl
Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Auf der Grundlage der
„Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung der Ministerin der Justiz, des Ministers des Innern und für Kommunen, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 06.12.2022
(322-I.25)
(JMBL Nr. 12 am 15.12.2022)
wurde vom Landgericht Cottbus die Anzahl der durch die Gemeinde Schulzendorf zu benennenden Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Amtsgricht Königs Wusterhausen mitgeteilt.
Es werden aus der Gemeinde Schulzendorf insgesamt 4 Schöff/Innen
für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode bestimmt. Für die Vorschlagsliste werden jedoch mindestens 8 Personen benötigt.
Die Gemeinde erstellt per Beschluss der Gemeindevertretung eine einheitliche Vorschlagsliste. Interessierte Bürger, die
- bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben bzw. nicht älter als 69 Jahre sind;
- Deutsche sind und
- in der Gemeinde Schulzendorf wohnen,
werden gebeten, sich bis zum 21. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung, im Sekretariat des Bürgermeisters im Rathaus Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 zu melden.
Für Nachfragen steht die Geschäftsbereichsleiterin, Frau Wieczorek zur Verfügung.
Schulzendorf, 26.01.2023
Mücke
Bürgermeister